Bekämpfung von Diebstählen an und aus Kraftfahrzeugen

Stadt und Landkreis Kaiserslautern

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Polizeidirektion Kaiserslautern führen in den nächsten Tagen verstärkt Kontrollen zur Bekämpfung von Diebstählen an und aus Kraftfahrzeugen durch. Insbesondere im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Landstuhl und der Polizeiinspektion Kaiserslautern 1 werden Fahrzeuge durch Polizeikräfte – sowohl uniformiert als auch in zivil – auf deren Schließzustand geprüft.
Neben den Kontrollen in den jeweiligen Dienstgebieten wird am Donnerstag, den 1. August 2024, von 11 Uhr bis 14 Uhr ein Präventionsstand im Bereich des Globus-Parkplatzes in der Merkurstraße eingerichtet. Hier stehen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für Fragen bereit und geben bei Bedarf Tipps, wie man sich vor Diebstählen an und aus dem eigenen Fahrzeug schützen kann. Die Polizeidirektion Kaiserslautern wird hierbei durch die Kräfte der amerikanische Security Police sowie Military Police unterstützt.
Hintergrund der Kontrollaktion ist: Unverschlossene Fahrzeuge stehen bereits seit Jahren im Fokus von Kriminellen. Diese streunen regelmäßig, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, durch die Straßen und halten die Augen nach potenziellen Zielen offen. Besonders interessant sind für die Täter Fahrzeuge, bei denen von außen ersichtlich ist, dass sich Wertgegenstände darin befinden. Zurückgelassene Taschen und Rücksäcke verstärken dabei, ebenso wie Geldbeutel, Sonnenbrillen, Handys und Navigationsgeräte, welche im Fahrzeuginnern vergessen und gut erkennbar herumliegen, das Interesse der Diebe. Sowohl die Sorglosigkeit als auch Leichtsinnig- und Vergesslichkeit der Eigentümer werden dann schamlos ausgenutzt.



Deshalb appelliert das Polizeipräsidium Westpfalz an Sie: Lassen Sie keine Wertgegenstände, Dokumente oder gar Bargeld in Ihrem Fahrzeug liegen und schließen Sie Ihr Fahrzeug immer ab!
Allein im laufenden Jahr 2024 wurden im Dienstgebiet der Polizeiinspektionen Kaiserslautern bislang Diebstähle aus Kraftfahrzeugen im unteren dreistelligen Bereich angezeigt.
Die Vergangenheit zeigt allerdings, dass alleine die Präventionsmaßnahmen der Polizei nicht zum Erfolg, das heißt zum Verhindern solcher Gelegenheitsdiebstähle, führen. Hier sind Autobesitzerinnen und Autobesitzer aufgerufen, selbst aktiv zur eigenen Sicherheit – durch das Verschließen der jeweiligen Fahrzeuge – beizutragen und es potenziellen Dieben hierdurch so schwer wie möglich zu machen.
Das eigene Auto unverschlossen abzustellen, kann als „grob fahrlässig“ angesehen werden. In einem solchen Fall stellt das fehlende Handeln, beziehungsweise das Unterlassen der Fahrzeughalter eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb behält sich die Polizei Kaiserslautern dieses Jahr im Einzelfall vor, die Ordnungswidrigkeit des „nicht Sicherns seines Fahrzeugs gegen unbefugten Zugriff“ mit Verwarngeldern zu ahnden. |bfe


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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 29.07.2024