Im Verlauf des Mittwochs wurden durch die Beamten des Altstadtreviers vermehrt Verkehrskontrollen durchgeführt. Drei Fahrzeugführer führten hierbei ihr jeweiliges Gefährt unter dem Einfluss von Cannabis.
Seit der Teillegalisierung ist der Cannabiskonsum beziehungsweise dessen Besitz zwar straffrei, jedoch dürfen Verkehrsteilnehmer nicht vergessen, dass der Konsum von Cannabis als Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr nur unter bestimmten Voraussetzungen legal ist: Der Grenzwert liegt derzeit noch bei 1,0 Nanogramm je Milliliter Blut. Für Fahranfänger, also in den ersten zwei Jahren nach Erlangung der Fahrerlaubnis, sowie Menschen unter 21 Jahren gilt sogar die Grenze von 0,0 Nanogramm je Milliliter Blut.
Gegen die drei betroffenen Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. |bfe
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Kaiserslautern, 25.07.2024