„Mofafahrer“ ohne Führerschein unterwegs

Am Mittwochnachmittag wird ein sogenanntes Kleinkraftrad im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Tirolfstraße in Kaiserslautern einer Kontrolle unterzogen.
Hierbei sowie bei der anschließenden Prüfung des Fahrzeugs auf dem Rollenprüfstand konnte durch die Beamten festgestellt werden, dass es sich bei dem augenscheinlichen Mofa um ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von zirka 50 Stundenkilometern handelt. Da der Fahrzeugführer gegenüber den Beamten einräumte von der Höchstgeschwindigkeit zu wissen, jedoch selbst nur über eine Mofa-Prüfbescheinigung verfügt, wird nun ein Strafverfahren gegen diesen aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Ausschlaggebend für die erforderliche Fahrerlaubnis ist bei Zweirädern die Leistung beziehungsweise bei anderen Fahrzeugen, wie zum Beispiel einem Pkw oder einem Lkw, die zulässige Gesamtmasse. |bfe




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Kaiserslautern, 25.07.2024