Der Erwerbslosenausschuss des Bezirks Pfalz der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) äußert deutliche Kritik an den bevorstehenden Sanktionen gegen Bürgergeldbeziehende. Die geplanten Maßnahmen werden als unverhältnismäßiger Eingriff angesehen und sollen nach Ansicht des Ausschusses nicht dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Die Bundesregierung plant das Bürgergeld um bis zu 30% zu kürzen wenn ein Jobangebot abgelehnt wird. Diese Sanktionen werden vom Erwerbslosenausschuss des ver.di Bezirks Pfalz als kontraproduktiv und ungerecht betrachtet.
Silke Stark, Vorsitzende des Erwerbslosenausschusses, erklärt: „Wenn ein Arbeitsplatz angemessene Bedingungen und ein faires Gehalt bietet, wird er in der Regel angenommen. Andernfalls gibt es oft legitime Gründe für eine Ablehnung. Eine Kürzung des Bürgergelds ist daher keine geeignete Maßnahme.“ Sie betont weiterhin, dass viele Bürgergeldbeziehende nicht über die erforderlichen Qualifikationen für verfügbare Stellen verfügen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Es sei daher ungerecht, den Betroffenen die Schuld zuzuweisen und sie durch Kürzungen zu bestrafen.
Stark führt weiter aus: „Eine Reduzierung des Bürgergelds gefährdet die Existenzgrundlage der betroffenen Personen. Viele sind auf diese Leistungen angewiesen, um ihre grundlegenden Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Unterkunft zu decken. Eine Kürzung stellt eine existenzielle Bedrohung dar.“ Der Erwerbslosenausschuss des ver.di Bezirks Pfalz fordert daher eine Überprüfung der geplanten Sanktionen und plädiert dafür, anstelle von Repression auf Unterstützung und positive Anreize zu setzen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar und sollte bei allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Mittelpunkt stehen“, unterstreicht Silke Stark abschließend.
Quelle Text/Bild:
ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland
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Mainz, 01.07.2024