Rund 600 Verdachtsfälle auf einen Behandlungsfehler oder Pflegefehler (rund 200 davon im Saarland) sind aktuell bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Bearbeitung. In den Jahren 2022 / 2023 lag die Quote der bestätigten Behandlungsfehler bei 32 / 26 Prozent. Insgesamt konnten in den Berichtsjahren annähernd 2,6 Millionen Euro an Beitragsgeldern erfolgreich zurückgefordert und die Versicherten entsprechend fachlich betreut werden.
„Wir sehen eine hohe Bestätigungsquote von fast einem Drittel der Fälle. Das ist ein Beleg dafür, dass die Versicherten, die sich an die AOK wenden, auch wirklich ein Grund zur Annahme eines medizinischen Fehlers haben. Wir stellen jedoch auch fest, dass viele Versicherte noch immer Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben. Hier ist die Bundespolitik gefordert, um das Patientenrechtegesetz im Sinne der Versicherten weiterzuentwickeln. Den betroffenen Versicherten muss schnell geholfen werden“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
AOK-Versicherte können im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers auf die volle Unterstützung zählen und müssen nicht allein um ihr Recht kämpfen: Die Hilfestellung bezieht sich nicht nur auf die Prüfung von Behandlungsfehlern im Krankenhaus, ärztlichen Praxen, fehlerhafter Medikation oder in der Pflege, sondern auch bei dem Verdacht eines Produktfehlers, wie beispielsweise eine fehlerhafte Knie- oder Hüftprothese oder eines Herzschrittmittmachers, der nicht richtig funktioniert. In drei von vier Fällen wird insgesamt kein beweisbarer Medizinschaden festgestellt oder es handelt sich um einen unberechtigten Vorwurf. Hier unterstützt die AOK die Ärzteschaft oder weitere Gesundheitspartner bei der Aufklärung der Patientinnen und Patienten.
Versicherte mit Verdacht auf einen Behandlungs- oder Produktfehler sollten sich an das Behandlungsfehlermanagement der Krankenkasse wenden. Nach einer Erstberatung werden gegebenenfalls eine genaue Überprüfung des Falles vorgenommen und anschließend alle relevanten medizinischen Unterlagen angefordert, um diese dem Medizinischen Dienst (MD) zu einer Stellungnahme vorzulegen. Dieser Service ist kostenlos für die Versicherten.
Wird der Klageweg beschritten, können die Versicherten auf die Beweislage der AOK-Untersuchung, inklusive MD-Gutachten, kostenfrei zurückgreifen und auf diesem Weg ihr Prozessrisiko minimieren. Die AOK indes kann nur ihre eigenen Ansprüche geltend machen und darf keine anfallenden Gutachter-, Anwalts- oder Prozesskosten für die Versicherten übernehmen. Die AOK spricht sich für ein Plus an Transparenz sowie eine offenere Fehlerkultur aus und fordert insgesamt Sanktionen für Leistungserbringer, die den Versicherten die Einsicht in ihre Behandlungsakte erschweren oder verhindern.
Hintergrund: Was sind Behandlungsfehler / Pflegefehler?
Behandlungsfehler beziehen sich auf Fehler oder Versäumnisse in der medizinischen Versorgung, die zu Schäden für Patientinnen und Patienten führen können. Diese Fehler können auf verschiedenen Ebenen auftreten, angefangen bei der Diagnose über die Therapie bis hin zur Nachsorge. Hier einige Beispiele für mögliche Behandlungsfehler:
1. Fehlerhafte Diagnose: Eine falsche oder verspätete Diagnose kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Wenn eine Krankheit nicht korrekt erkannt oder eine Diagnose falsch interpretiert wird, kann dies zu falschen Behandlungsansätzen führen.
2. Medikationsfehler: Fehler bei der Verschreibung oder Verabreichung von Medikamenten können erhebliche Gesundheitsrisiken verursachen. Dies schließt Dosierungsfehler, Allergien oder Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten ein.
3. Chirurgische Fehler: Fehler während chirurgischer Eingriffe können von falschen Schnitten bis zu Organverletzungen reichen. Auch das Vergessen von Fremdkörpern im Körper nach einer Operation ist ein schwerwiegender Fehler.
4. Mangelnde Aufklärung: Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, angemessen über Risiken, Alternativen und den Verlauf von medizinischen Eingriffen aufzuklären. Ein Versäumnis in diesem Bereich kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
5. Fehlende Überwachung und Nachsorge: Eine unzureichende Überwachung der Patientin / des Patienten während oder nach einem medizinischen Eingriff kann zu Komplikationen führen. Ebenso kann eine mangelhafte Nachsorge zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands beitragen.
6. Kommunikationsfehler: Mangelnde Kommunikation zwischen verschiedenen medizinischen Fachkräften kann zu einem Informationsverlust führen, der sich auf die Kontinuität der Patientenversorgung auswirkt.
7. Medizinproduktfehler: Medizinprodukte sind Gegenstände, Apparate oder Instrumente, die am oder im Körper eingesetzt werden und dort eine bestimmte Funktion erfüllen, z.B. Herzkatheter, Stents, künstliche Hüft-, Schulter- oder Kniegelenke. Wenn durch einen Herstellungs- oder Materialfehler oder auch durch Herausgabe einer fehlerhaften Gebrauchsanweisung Probleme mit einem Medizinprodukt auftreten, spricht man von einem Medizinproduktfehler.“
8. Pflegefehler: Fehler in der professionellen Pflege, welche zu einer Schädigung der gepflegten Person führen (z.B. Dekubitus (Wundliegen) oder Exsikkose (Austrocknen).
In all diesen Fällen bietet die AOK ihren Versicherten kompetente Unterstützung an.
—————–
Quelle Text/Bild:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
www.aok.de
www.facebook.de/aokrps
Kaiserslautern, 04.07.2024