– Aktuell versuchen Betrüger, über Telefonanrufe an persönliche Daten zu gelangen.
– Ein angeblich abgeschlossenes Gewinnspiel-Abo wird als Vorwand genutzt
– Die Verbraucherzentrale gibt Tipps gegen Phishing-Anrufe
Im Juni haben uns mehrere Betroffene über Anrufe informiert, bei denen sich die Anrufenden als Angestellte von Gewinnspielfirmen ausgeben und behaupten, man hätte ein Gewinnspielvertrag abgeschlossen und vergessen diesen zu kündigen. Im weiteren Gespräch wird den Angerufenen unterbreitet, dass man nun die einmalige Möglichkeit zur Sonderkündigung für nur 79 Euro habe – Das Abo laufe ansonsten weiter. Die Verbraucherzentrale rät: Nicht verunsichern lassen und auf keinen Fall auf das Angebot eingehen.
Eine Verbraucherin berichtet
ine Verbraucherin rief bei der Hotline der Verbraucherzentrale an, nachdem sie einen unseriösen Anruf erhalten hatte: „Guten Tag, ich habe eben einen Anruf bekommen. Ein Herr sprach mit mir wegen eines angeblichen Lotto Abos, dass ich auf Probe abgeschlossen habe und – wie in den AGB angegeben – hätte kündigen müssen. Es gäbe jetzt die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechtes für einmalig 79,00 Euro. Hierfür müsse ich jedoch meine IBAN mitteilen, um alles zu verifizieren. Ich habe ihm gesagt, dass ich nichts abgeschlossen habe. Daraufhin lachte er und wiederholte sich, dass das Abo dann jetzt weiterlaufen würde und der Betrag von meinem Konto abgebucht würde. Ich fragte nach seinem Namen und von wessen Gesellschaft er anruft. Er hörte mir nicht zu und wiederholte sich einfach.“ Die Verbraucherin ging nicht weiter auf den Anrufer ein. Immer wieder versuchen Betrüger:innen, Verbraucher:innen am Telefon sensible Daten zu entlocken.
Unseriöse Anrufe abwehren – die Verbraucherzentrale gibt Tipps
Am besten lässt man sich erst gar nicht auf ein ungewolltes Gespräch ein: Das schützt vor untergeschobenen Verträgen, aber auch davor, in Zukunft immer wieder angerufen zu werden. Auffällige Gespräche daher lieber vorzeitig beenden: Das ist nicht unhöflich, sondern unser gutes Recht.
Am Telefon sollte man unbekannten Personen keine Auskünfte über personenbezogenen Daten und Konten erteilen. Telefonisch werden niemals Bankdaten abgefragt oder abgeglichen.
Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Wir raten deshalb unseriöse Anrufe zu melden. Das kann man hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun.
Wurde bei einem Werbeanruf ein Vertrag untergeschoben, können Betroffene sich wehren. Weitere Informationen und Musterschreiben finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Die telefonische Erstberatungshotline bei rechtlichen Fragen ist jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 16 Uhr unter der Nummer (06131) 28 48 120 zu erreichen.
Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de
Mainz, 21.06.2024
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