Betrüger missbrauchen derzeit die PayPal-Funktion „Freunde und Bekannte“ in Kombination mit dem Käuferschutz, um Nutzer zu betrügen. Das funktioniert folgendermaßen: Die Kriminellen überweisen Geld an ein zufälliges PayPal-Konto. Dann kontaktieren sie den Empfänger und behaupten, sich bei der E-Mail-Adresse vertippt zu haben. Sie bitten, den Betrag über „Freunde und Bekannte“ zurückzusenden, da dies gebührenfrei sei. Wird der Geldbetrag zurück überwiesen, nutzen die Kriminellen den Käuferschutz bei ihrer Originalüberweisung aus. Sie geben an, dass nach einer angeblichen Bestellung keine Lieferung kam. PayPal erstattet den Betrügern den vollen Betrag der Transaktion zurück, die über den Service „Waren und Dienstleistungen“ vorgenommen wurde. Der Haken: Bei Überweisungen mit der Funktion „Freunde und Bekannte“ greift der Käuferschutz nicht, das zurückgeschickte Geld ist verloren.
Tipps der Polizei:
- Wenn Sie eine irrtümlich erhaltene Überweisung erhalten, klicken Sie die Zahlung an und nutzen den Button „Rückzahlung senden“. So übernimmt PayPal die Rückabwicklung für Sie und die Transaktion ist sicher.
- Seien Sie misstrauisch bei Überweisungen Unbekannter auf Ihr PayPal-Konto. Hinterfragen Sie, woher die Zahlung stammt. Senden Sie niemals Geld über „Freunde und Bekannte“ an Personen zurück, die Sie nicht kennen.
- Melden Sie verdächtige Aktivitäten dem PayPal-Kundenservice, damit dieser einschreiten kann.
- Wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, erstatten Sie ggf. Anzeige bei der Polizei.
- Müssen Sie selbst eine Überweisung rückgängig machen, nutzen Sie die Option „Geld anfordern“ im PayPal-Menü. So bleibt der Käuferschutz für beide Seiten bestehen.
Infos zu einer ähnlichen Masche auf Kleinanzeigenportalen finden Sie hier.
Quelle Text/Bild:
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)
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www.polizei-beratung.de
Stuttgart, 29.05.2024
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