Der Sommer hat noch nicht richtig begonnen, schon häufen sich die Meldungen über Hunde, die von Polizei oder Feuerwehr aus heißen Autos gerettet werden mussten. Ein Vierbeiner konnte nur noch tot aus dem Fahrzeug geborgen werden, er ist an den Folgen der Überhitzung gestorben*. Damit in den kommenden Wochen nicht weitere Tiere leiden oder gar sterben müssen, klärt die Tierschutzorganisation TASSO e.V. unermüdlich über die Gefahren auf und appelliert an Hundehalter:innen verantwortungsvoll zu handeln und ihre Tiere nicht im geparkten Auto zurückzulassen. Denn: Ab einer Außentemperatur von 20 Grad Celsius verwandelt sich das Fahrzeug bereits nach wenigen Minuten in einen tödlichen Backofen.
Wer seinen Vierbeiner bei steigenden Temperaturen im Auto zurücklässt, riskiert nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch das Leben des Tieres. Auch im Schatten und mit einem spaltbreit geöffneten Fenstern kann sich das Autoinnere schnell auf mehr als 50 Grad Celsius aufheizen. Erschwerend kommt hinzu, dass Hunde kaum Schweißdrüsen besitzen und ihre Körpertemperatur über die Atemluft und das Hecheln regulieren. Um den dadurch entstehenden Wasserverlust auszugleichen, müssen sie ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Ohne Wasser und ausreichend Luftzirkulation droht ein Hitzschlag, bei dem die Körpertemperatur des Vierbeiners auf mehr als 41 Grad ansteigt. Lebenswichtige Organe werden dann nicht mehr ausreichend versorgt und das Tier stirbt qualvoll.
Nicht wegschauen – helfen
„Die Tiere sind auf unsere Fürsorge angewiesen. Ob aus Unwissenheit oder Verantwortungslosigkeit, einen Hund im heißen Auto leiden zu lassen ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung. Auch die kürzeste Erledigung kann unerwartet länger dauern – und im schlimmsten Fall den Tod des Tieres bedeuten“, warnt TASSO-Leiter Philip McCreight. Wer an einem warmen Tag einen Hund im Auto entdeckt, sollte aufmerksam werden und helfen. Dazu gibt TASSO rechtliche Tipps:
Wenn das Auto bereits mehrere Minuten auf einem Parkplatz steht und das Tier sichtbar leidet, versuchen Sie den Halter oder die Halterin ausfindig zu machen. Lassen Sie beispielweise im Supermarkt eine Durchsage machen.
Führt dies nicht zum Erfolg, verständigen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.
Notieren Sie alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens) und dokumentieren Sie den Vorfall gerne per Foto oder Video.
Darüber hinaus können Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei erstatten.
Wenn der Hund deutliche Atemnot zeigt, zunehmend nervöser oder apathisch wird, anfängt zu Erbrechen oder sogar das Bewusstsein verliert – und Polizei oder Feuerwehr noch nicht eingetroffen sind – kann es notwendig sein, den Hund selbst aus dem Auto zu retten. Dabei sollte zunächst geprüft werden, ob eine Wagentür unverschlossen ist. Wenn es unumgänglich ist, fremdes Eigentum zu beschädigen, sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Falls die Fahrzeughalter:innen daraufhin Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten, können sich die Tierretter auf einen rechtfertigenden Notstand berufen. Wichtig und hilfreich ist es, sich Zeug:innen für den Vorfall zu suchen.
Hund befreit – erste Notfallversorgung
Zunächst sollte der Hund in den Schatten gebracht und mit kühlem – nicht eiskaltem – Wasser übergossen werden. „Das Ziel ist, den Hund bis auf die Haut zu durchnässen. Zusätzlich ist eine gewisse Ventilation wichtig, zum Beispiel in Form von Luft zufächeln. Auch Wasser darf dem Tier angeboten werden. Es sollte allerdings nicht zum Trinken gezwungen werden“, erklärt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. Auch wenn sich der Hund nach einiger Zeit zu erholen scheint, die medizinische Versorgung in einer Tierarztpraxis ist unumgänglich, denn der Zustand des Tieres kann sich jederzeit wieder verschlechtern.
Weitere Informationen zu „Hund im Backofen“ erhalten Sie unter www.tasso.net/hib.
Quelle Text/Bild:
TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.
Otto-Volger-Str. 15
65843 Sulzbach/Ts.
Deutschland
www.tasso.net
Sulzbach/Ts., 17.05.2024
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