Ab sofort ist die Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer über ein Online-Formular auf der Website der Stadt Kaiserslautern möglich. In diesem Zusammenhang wurde ein neues Merkblatt zur Zweitwohnungsteuer mit den wichtigsten Informationen erstellt. Es soll künftig im Bürgercenter an Bürgerinnen und Bürger ausgehändigt werden, die eine Nebenwohnung in Kaiserslautern angemeldet haben. Das Merkblatt enthält unter anderem einen QR-Code, mit dem sich das Onlineformular direkt ansteuern lässt.
Von dem Online-Verfahren verspricht sich die Steuerabteilung der Stadt schnellere Abläufe mit weniger Postverkehr und Papieraufkommen. Bis dato wurden Personen, die eine Nebenwohnung in Kaiserslautern angemeldet haben, im Nachgang von der Stadt postalisch angeschrieben.
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und bezieht sich auf das Innehaben einer Nebenwohnung im Gebiet der Stadt Kaiserslautern. Sie wird seit 2009 erhoben, jeweils für das Kalenderjahr. Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete.
Das Online-Formular ist unter der Kurz-URL www.kaiserslautern.de/zweitwohnungssteuerzu finden, alternativ unter www.kaiserslautern.de-> Serviceportal -> Dienstleistungen A-Z -> Z -> Zweitwohnungssteuer.
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Quelle Text/Bild:
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 30.04.2024
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