Der Fahrer des Lastwagen-Gespanns, der am Mittwochabend, 17. April 2024, rückwärts eine Steigung hinunterrollte und von der Fahrbahn abkam (vgl. die polizeiliche Pressmeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/5761399), starb aus innerer Ursache. Das hat die gerichtmedizinische Obduktion ergeben. Ein Unfall im Straßenverkehr ist als Todesursache auszuschließen. Anhaltspunkte für ein sonstiges Fremdverschulden haben die Ermittlungen ebenfalls nicht ergeben. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat das Todesermittlungsverfahren daher eingestellt.
Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt
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Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
https://stakl.justiz.rlp.de
Kaiserslautern, 25.04.2024