Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 10.000 Euro belegt.
In der zwölften Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 26. Januar 2024 warfen FCK-Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere kleine Gummibälle, auf den Rasen. Die Partie musste daraufhin für drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.
Im Rahmen derselben Proteste warfen Kaiserslauterer Anhänger auch in der 30. Minute des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 4. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Zitronen, auf das Spielfeld. Die Partie musste daraufhin für fünf Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es ebenfalls eine Strafe von 5000 Euro.
Von der Gesamtstrafe in Höhe von 10.000 Euro kann der FCK bis zu 3.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Der 1. FC Kaiserslautern möchte hierzu anmerken, dass er dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses nicht zugestimmt hat und kein Verständnis für die Aussprache von Verbandsstrafen durch das DFB-Sportgericht im Rahmen der Protestaktionen hat.
Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
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Kaiserslautern, 10.04.2024
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