Mit finanzieller Unterstützung des Landes hat die Stadt Kaiserslautern einen Verfügungsfonds für das Städtebaufördergebiet Kaiserslautern Ost eingerichtet. Damit sollen Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden und auf diesem Weg weitere Akteurinnen und Akteure für die Gebietsentwicklung gewonnen werden. Der Verfügungsfonds bietet hierbei die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen. Die Zielgruppe der Projekte soll überwiegend aus dem Fördergebiet kommen oder ihren Lebensmittelpunkt dort haben.
Von der ADD wurde dafür ein Budget von 5.000 Euro pro Jahr bewilligt, die Förderung beträgt 90 Prozent. Möglich sind dabei Maßnahmen mit Kosten bis zu 5.000 Euro, d.h. es können entweder mehrere kleinere Maßnahmen oder eine größere Maßnahme pro Jahr umgesetzt werden. Der Verfügungsfond richtet sich an private Akteurinnen und Akteure, Vereine und Institutionen. Voraussetzung ist hierbei, dass die geplante Maßnahme den Sanierungszielen entspricht und zur Aufwertung des Gebiets beiträgt. Über die Anträge entscheidet in diesem Fall nicht die Verwaltung, sondern ein Gremium, das mit verschiedenen Menschen, die im Gebiet leben oder dort aktiv sind, besetzt wird. Bevor mögliche Projekte an das Verfügungsfond-Gremium weitergeleitet werden, prüft die Verwaltung lediglich im Vorfeld, ob die Maßnahme inhaltlich den Festlegungen der Richtlinie entspricht. Aus folgenden sechs Akteursgruppen wird je eine Person an den Sitzungen teilnehmen: Diakonie Pfalz, Prot. Christuskirchengemeinde Kaiserslautern, Bau AG Kaiserslautern, Siedler und Eigenheimer „Im Grübentälchen“ e.V., Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz GmbH sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Gebiet.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. März 2024 der Vorgehensweise zugestimmt. Im nächsten Schritt hat auch die ADD die Richtlinie bereits final bestätigt. Danach wird die Richtlinie durch die Stadt Kaiserslautern im Amtsblatt noch öffentlich bekannt gemacht. Es können nun erste Projektvorschläge eingereicht werden, über die das Akteursgremium dann in einer ersten Sitzung entscheiden kann. Der Verfügungsfond soll bis zum Ende der Fördermaßnahme umgesetzt werden können.
Nähere Informationen zum Verfügungsfonds und der Abgabe von Maßnahmenvorschlägen werden auch auf der städtischen Homepage sowie im Stadtteilbüro in der Friedensstraße noch zur Verfügung gestellt.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 25.03.2024
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