Nordrhein-Westfalen hat die Straßenausbaubeiträge endgültig abgeschafft. Damit ist Rheinland-Pfalz das letzte Bundesland, das seine Kommunen dazu zwingt, die umstrittenen Ausbaubeiträge zu erheben. In allen anderen Bundesländern gibt es keine Straßenausbaubeiträge oder den Kommunen ist die Erhebung zumindest freigestellt. Die Verbände-Allianz aus Steuerzahlerbund, Haus & Grund und dem Verband Wohneigentum bekräftigt daher ihre Abschaffungs-Forderung für Rheinland-Pfalz.
„Deutschlandweit sind die umstrittenen Straßenausbaubeiträge gefallen wie die Dominosteine oder wurden zumindest zu einer Wahloption für Kommunen. Das neueste Beispiel dafür ist die kürzlich beschlossene Abschaffung in Nordrhein-Westfalen. Einmal mehr zeigt sich, dass das Beitrags-Aus keiner politischen Farbenlehre folgt – die schwarz-grüne Landesregierung wollte keine Ausbaubeiträge mehr, die oppositionelle SPD und FDP wollten keine Ausbaubeiträge mehr. Diesem Entschluss vorangegangen ist die im Oktober 2018 vom Steuerzahlerbund ins Leben gerufene Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen!“ mit rund einer halben Million Unterstützern – welch ein sensationeller Erfolg“, freut sich Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Mittlerweile gibt es in neun Bundesländern überhaupt keine Straßenausbaubeiträge und in sechs Bundesländern ist den Kommunen die Erhebung freigestellt – nur in Rheinland-Pfalz macht die Landesregierung die Straßenausbaubeiträge für die Kommunen zur Pflicht. Wann begreifen die SPD und Grünen hierzulande als Bremsklötze in der Beitragsfrage endlich, dass sie einem teuren wie ungerechtem Irrweg folgen? Auf welcher Grundlage glauben die rheinland-pfälzische SPD und die Grünen, dass sich ihre eigenen Parteikollegen deutschlandweit komplett irren? Warum soll Rheinland-Pfalz das letzte Reservat für unbelehrbare Ausbaubeitrags-Dinosaurier bleiben?“
„Die wiederkehrenden Beiträge, welche die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz als verpflichtenden Ersatz für einmalige Straßenausbaubeiträge beschlossen hatte, ist eine Geschichte voller gebrochener Versprechen. Es sollte für die Bürger billiger werden – doch selbst die Ampel-Landesregierung hatte zwischenzeitlich bestätigt, dass es für die Bürger unter dem Strich teurer wird, weil die Gemeindeanteile regelmäßig niedriger ausfallen als bei einmaligen Ausbaubeiträgen. Die Erhebung sollte einfacher werden – aber die Kommunen müssen regelmäßig mehr Anlieger als früher abrechnen und die rechtssichere Bildung von Abrechnungseinheiten als Grundlage der Erhebung gestaltet sich schwierig und bietet viele Angriffsflächen“, erklärt Christoph Schöll, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. „Doch der größte Treppenwitz bleibt der behauptete Sondervorteil der Anlieger, mit dem dieses Sonderopfer begründet wird. Bei wiederkehrenden Beiträgen zahlen die Anlieger für alle beitragsfähigen Baumaßnahmen in der Abrechnungseinheit, auch wenn in der eigenen Straße tatsächlich jahre- oder jahrzehntelang überhaupt nichts passiert, oder die anderswo ausgebaute Straßen von vielen Beitragszahlern gar nicht genutzt wird. Der Sondervorteil ist damit eher von polit-esoterischer Natur.“
„Es versteht sich von selbst, dass die Kommunen für das Beitrags-Aus vom Land Rheinland-Pfalz finanziell entschädigt werden müssten. Eine Entschädigungssumme von etwa 50 bis 70 Millionen Euro pro Jahr dürfte vollkommen auskömmlich sein – selbst Nordrhein-Westfalen als viel größeres Bundesland kalkuliert mit 65 Millionen Euro als Landeserstattung. Mondschein-Entschädigungen von rund 500 bis 600 Millionen Euro, welche Beitrags-Befürworter früher in Rheinland-Pfalz ins Spiel gebracht haben, hat noch kein Bundesland auch nur ansatzweise benötigt“, erinnert Helmut Weigt, Vorsitzender des Verbands Wohneigentum Rheinland-Pfalz. „Ob die Ampel-Landesregierung von Rheinland-Pfalz ein eigenes Entschädigungsmodell konzipiert oder sich von einem anderen Bundesland inspirieren lässt, bleibt ihr überlassen. Entscheidend ist, dass die ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträge endlich auch in Rheinland-Pfalz der Vergangenheit angehören!“
Quelle Text/Bild:
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V.
Löwenhofstr. 5
55116 Mainz
www.steuerzahler-rheinland-pfalz.de
Mainz, 01.03.2024