Egal ob man es Fastnacht, Fasching, Karneval oder ganz anders nennt – die närrischen Tage stehen vor der Tür und es wird wieder im ganzen Land ausgiebig und kostümiert gefeiert. Die Erfahrung hat gezeigt: Dabei kann es bei steigendem Alkoholpegel und ausgelassener Stimmung zu Konflikten oder anderen unangenehmen Situationen kommen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) appelliert daher an ein friedliches gemeinsames Feiern in der fünften Jahreszeit ohne körperliche Auseinandersetzungen, Belästigungen und anderen strafbaren Verhaltensweisen.
Partybesucher können sich zusätzlich schützen, indem sie folgende Tipps beachten:
- Gehen Sie am besten in der Gruppe aus und achten Sie
aufeinander. - Wenn Sie bemerken, dass eine Freundin oder ein Bekannter
besonders angetrunken ist, kümmern Sie sich darum, dass die
Person zeitnah sicher nach Hause kommt. - Lassen Sie Ihre Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen.
- Wehren Sie sich gegen Belästigungen und unerwünschten
Körperkontakt – auch bei Bekannten. Machen Sie deutlich, dass
Sie dieses Verhalten nicht tolerieren. - Wird es brenzlig: Bitten Sie andere um Mithilfe (Freunde,
Außenstehende oder Mitarbeitende des Veranstaltungsortes). - Sorgen Sie dafür, dass Ihr Handy aufgeladen und griffbereit ist,
damit Sie im Ernstfall die Polizei verständigen können. - Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie oder
andere bedroht oder angegriffen werden.
Alkohol ist nicht nur eine der Hauptursachen für Gewalttaten, sondern auch für schwere Verkehrsunfälle. Wer Alkohol trinkt sollte deshalb für den Heimweg öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis nutzen. Oder bestimmen Sie einen Fahrer oder eine Fahrerin aus dem Freundeskreis, der oder die nüchtern bleibt. Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto.
Achten Sie auf Ihre Gesundheit und genießen Sie alkoholische Getränke in Maßen. Das ein oder andere alkoholfreie Getränk verhindert nicht nur den Kontrollverlust, es reduziert auch den Kater am Tag danach.
Verzichten sollte man aber nicht nur auf übermäßigen Alkoholkonsum, sondern auch auf das Mitführen von echt aussehenden Waffenattrappen. Dies kann anderen Feiernden Angst machen oder Panik auslösen, weshalb das Führen solcher „Anscheinwaffen“ auch an Fastnacht verboten ist.
Beachten Sie alle diese Hinweise, dann steht einem ausgelassenen, sicherem Feiern nichts im Wege. Helau!
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 06.02.2024