Die Rundfunkkommission der Länder hat sich in einer Klausurtagung am 25. und 26. Januar zur weiteren Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten und konkrete Reformschritte und Ziele festgehalten.
„Auf Grundlage der im letzten Jahr festgehaltenen Reformfelder haben die Länder in den letzten Monaten intensiv an konkreten Regelungsvorschlägen gearbeitet. Parallel hat der Zukunftsrat Empfehlungen für die langfristige Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Systems entwickelt“, so die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission. „Die Länder sind gemeinsam der Überzeugung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft eine bedeutende Funktion für Demokratie und Gesellschaft einnehmen muss. Dazu muss er von allen akzeptiert, genutzt und geschätzt werden. Deshalb sind grundlegende Reformen erforderlich und mehr Angebote für Jüngere. Mit den heutigen Beschlüssen hat die Rundfunkkommission in vier zentralen Kapiteln konkrete Maßstäbe zum Umbau des öffentlich-rechtlichen Systems vereinbart“, so die Staatssekretärin weiter. „Bis zum Herbst dieses Jahres werden wir einen Reformstaatsvertrag erarbeiten.“
„Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht nun in eine entscheidende Phase. Es ist unser Ziel, das öffentlich-rechtliche System für die Bürgerinnen und Bürger zur Ermöglichung eines breiten gesellschaftlichen Dialoges zu reformieren. Das ist wichtig für unsere Demokratie. In diesem Sinne haben wir in Bingen wegweisende Festlegungen getroffen, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk digitaler und jünger wird. Um zu ermitteln, welche finanziellen Auswirkungen diese Festlegungen haben, beauftragen wir die KEF mit der Erstellung eines Sondergutachtens“, erläutert Staatsminister Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei Sachsen.
Grundlage des Reformstaatsvertrages werden die im Beschluss der Rundfunkkommission zu den Bereichen (1) Konkretisierung des Auftrags & Angebots, (2) Effizientere Organisation & Strukturen, (3) Good Governance, Leitungs- & Aufsichtsstrukturen und (4) Neuordnung des Verfahrens zur Beitragsfestsetzung festgehaltenen Prämissen.“
Der Beschluss vom 25./26. Januar ist auf der Seite der Rundfunkkommission abrufbar (www.rundfunkkommission.rlp.de)
Hintergrund: Die Rundfunkkommission der Länder hat am 19./20. Januar 2023 Themenfelder zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingesetzt. Zur Entwicklung einer langfristigen Perspektive für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über das laufende Jahrzehnt hinaus hat die Rundfunkkommission den interdisziplinär besetzten Zukunftsrat eingesetzt, der seine Empfehlungen am 18. Januar an die Länder übergeben hat.
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Mainz, 28.01.2024