Über 3,4 Millionen Euro stellten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den Selbsthilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der pauschalen Förderung im Jahr 2023 zur Verfügung. Insgesamt erhielten vier Selbsthilfekontaktstellen, 27 Selbsthilfeorganisationen und über 450 Selbsthilfegruppen eine finanzielle Unterstützung. Diese sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe – beispielsweise für Büroausstattung, Telekommunikation und Raumkosten. Zusätzlich flossen weitere Fördermittel im Rahmen der kassenindividuellen Förderung an die Selbsthilfe in Rheinland-Pfalz. Die Selbsthilfekontaktstellen im Land dienen als Anlaufpunkte für Selbsthilfegruppen und ihre Mitglieder. Sie unterstützen unter anderem bei der Beantragung der Fördermittel.
Wichtig ist hierbei die Antragsfrist: Selbsthilfegruppen können noch bis zum 29. Februar Anträge für die Pauschalförderung 2024 stellen. Gruppen, die sich aktuell erst gründen, können aber auch im laufenden Jahr 2024 einen Antrag zur Gruppenneugründung stellen.
Die GKV in Rheinland-Pfalz fördert die Selbsthilfe im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung, in die alle Krankenkassen nach ihrem Versichertenanteil einzahlen. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung in Rheinland-Pfalz übernimmt auch 2024 erneut die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
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Quelle Text/Bild:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
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Kaiserslautern, 23.01.2024