Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro belegt.
Davon kann der Verein bis zu 2.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 16. September 2023 wurden zwölf Bengalische Fackeln und Rauchtöpfe gezündet.
Der FCK hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 18.12.2023
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