Tarifeinigung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder erreicht

Potsdam Am heutigen Samstag erzielte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ein Tarifergebnis in der Tarifrunde der Länder (TdL) in Potsdam. Dieses Ergebnis entspricht im Wesentlichen dem Abschluss mit Bund und Kommunen vom April 2023.
Michael Blug, Landesbezirksleiter der ver.di in Rheinland-Pfalz und im Saarland, freut sich darüber, dass für die Beschäftigten der Länder mit diesem Ergebnis an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen angeknüpft werden konnte. Zugleich wurden weitere bedeutende Regelungen vereinbart, so u.a. für studentisch Beschäftigte: „Das erzielte Ergebnis ist ein erster Schritt hin zu einem zukünftigen Tarifvertrag für diese Gruppe“, betont Blug. Für ihn noch erwähnenswert sind auch Verbesserungen bei der Eingruppierung der Beschäftigen im Straßenbetriebsdienst in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Durch den Tarifvertrag erhalten die Länderbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro: Für den Dezember 2023 wird ein Betrag von 1.800 Euro netto gewährt. Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 120 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. November 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro. Ab dem 1. Februar 2025 kommt darauf eine weitere Entgelterhöhung um 5,5 Prozent. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025. Im Durchschnitt steigen die Gehälter der Länderbeschäftigten während der Laufzeit um mehr als elf Prozent.



Dual Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten demnach im Dezember 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 1.000 Euro sowie in der Zeit vom Januar bis zum Oktober 2024 monatlich jeweils 50 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte steigen ab 1. November 2024 um 100 Euro, ab dem 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro. Außerdem konnte eine unbefristete Übernahme von Auszubildenden vereinbart werden, die eine Abschlussnote von 3 oder besser erzielt haben.
Bei den weiteren Regelungen konnte unter anderem die Ausweitung der bestehenden Pflegezulage auf den Justiz- und Maßregelvollzug und der Zulage für den Gesundheitsdienst und die Gesundheitsfachberufe erreicht werden.
Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfänger*innen übertragen wird.
ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Im Anschluss entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst abschließend.

Quelle Text/Bild:
ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland
Münsterplatz 2-6
55116 Mainz

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Mainz, 10.12.2023