Die Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit von einem Jahr wird künftig einheitlich auf 200 Euro festgelegt. Die in der Stadtratssitzung im Juni vorgestellte und ursprünglich vorgesehene Staffelung nach der Größe des Fahrzeugs ist damit obsolet. Die neuerliche Änderung ist die Reaktion auf die Veröffentlichung der Begründung eines Urteils, in dem das Bundesverwaltungsgericht eine neue größenbasierte Regelung der Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg beanstandete. Im Hinblick auf eine rechtssichere Gebührenordnung in Kaiserslautern hält die Verwaltung deshalb das Festhalten an der Staffelung nach Fahrzeuggrößen nicht mehr für zielführend.
Die Umstellung auf die neuen Gebühren soll nach Abschluss der erforderlichen Anpassungen bei der Antragstellung durch das Bürgercenter und nach Bekanntmachung der Gebührenordnung im Amtsblatt zum 1. Februar 2024 erfolgen.
Die Anhebung der Bewohnerparkgebühren ist Teil eines Maßnahmenpakets, das der Stadtrat in seiner Sondersitzung im Juni zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt verabschiedet hatte. Das Gremium votierte damals für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.
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Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 14.11.2023
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