Neues Klimaschutzgesetz, um Treibhausgasneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen

Dreyer/Eder/Schmitt: Wir gestalten ein neues Klimaschutzgesetz, um Treibhausgasneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen und verlässliche Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort zu schaffen

Der Ministerrat hat Leitlinien für die Novellierung des Landesklimaschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Der Sommer 2023 war weltweit der heißeste seit Beginn der Aufzeichnungen und geprägt von Extremwetterereignissen. Die Konsequenzen der Klimaerhitzung mit immer häufiger auftretenden extremen Wetterlagen spüren wir auch in Rheinland-Pfalz sehr deutlich. Das macht klar: Wir müssen weiterhin große Anstrengungen unternehmen und unseren Beitrag leisten, um die Erderwärmung zu stoppen oder zumindest abzumildern.“

„Unser Beitrag ist, Rheinland-Pfalz bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um die Klimaneutralität bis spätestens 2040 zu realisieren, muss der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen in allen Sektoren konsequent reduziert werden. Dazu sind neben den Maßnahmen des Bundes auch Maßnahmen des Landes und der Kommunen erforderlich. Die Kommunen unterstützen wir dafür mit dem 250 Millionen Euro starken Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)“, so die Ministerpräsidentin. Um die Klimaneutralität in Rheinland-Pfalz erreichen zu können, brauche es einen Schulterschluss in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen und verlässliche Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Eine ausreichende und planbare Verfügbarkeit von günstiger erneuerbarer Energie und der dafür erforderlichen Infrastruktur sei eine Grundvoraussetzung für unternehmerisch nachhaltige Investitionen in betriebliche Transformationsprozesse und damit für die Klimaneutralität.



Die Landesregierung plant unter Federführung des Klimaschutzministeriums für die zweite Hälfte der Legislaturperiode eine Änderung des Landesklimaschutzgesetzes. Die nun beschlossenen Leitlinien umfassen sektorenbezogene Klimazielgrößen und eine maßnahmenbezogene Steuerung der CO2-Einsparungen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung einzelner Maßnahmen bleibt dabei in Verantwortung der fachlich zuständigen Ressorts, während das Klimaschutzministerium den Gesamtprozess im Rahmen des Regierungsprojekts „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz“ steuert.

Katrin Eder sieht vor allem in der klaren Zuordnung der Verantwortlichkeiten eine wegweisende Entscheidung: „Wir machen Klimaschutz damit zu einem echten Querschnitts- und Gemeinschaftsprojekt. Die gesamte Landesregierung hat sich darauf geeinigt und wird an einem Strang ziehen. So wollen wir auch die Wirtschaft, Kommunen und Gesellschaft zum Mitmachen begeistern. Alle Partner waren auch bereits aktiv in die Vorbereitung der Leitlinien mit eingebunden.“

Einen Meilenstein bei der Umsetzung sieht Klimaschutzministerin Eder dabei in der Kommunalen Klimaoffensive, bestehend aus dem Kommunalen Klimapakt und KIPKI: „Die großen Linien, die wir beschlossen haben, bringen wir vor Ort bereits in die Umsetzung. Mit KIPKI hat jedes Dorf, jede Stadt und jeder Kreis die Möglichkeit, Klimaschutz konkret vor Ort zu gestalten.“ Zudem habe die Landesregierung in der ersten Hälfte der Legislaturperiode genau wie die Bundesregierung alles getan, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen: „In der Solarenergie haben wir in diesem Jahr bereits unser Ziel von 500 MW Ausbau übertroffen. Bei der Windenergie liegt unser Fokus auf schnellen und verbindlichen Genehmigungsverfahren, um auch hier eine deutliche Beschleunigung zu erreichen. Ziel unserer Maßnahmen und Grundlage für ein klimaneutrales Rheinland-Pfalz sind bezahlbare und verlässliche Energiepreise.“

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt setzt beim Klimaschutz auf Innovation und Effizienz: „Wir setzen in Rheinland-Pfalz beim Klimaschutz auf kluge Lösungen, auf technischen Fortschritt und Innovationsfähigkeit, auf die Verantwortung der Akteure und gezielte Förderangebote sowie auf Effizienz. Wir werden im neuen Landesklimaschutzgesetz keine einklagbaren Ziele festlegen, deren Einhaltung ein Bundesland alleine gar nicht gewährleisten könnte. Bei den von meinem Haus zu verantwortenden Maßnahmen wird das Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Technologieoffenheit eine große Rolle spielen. Unser innovatives Precision Farming sowie der Ausbau der Elektromobilität oder der Wasserstoffantriebe unter anderem für LKW sind gelungene Beispiel für kluge Lösungen zum Klima- und Ressourcenschutz, die schon heute in Rheinland-Pfalz entwickelt und vorangetrieben werden.“

Der Beginn des formalen Gesetzgebungsverfahrens zum Klimaschutzgesetz ist für 2024 vorgesehen. Der Beschluss des Ministerrats erfolgte auf Grundlage der „Wasserstoffstudie mit Roadmap RLP“, der von der Prognos AG im Auftrag des Klimaschutzministeriums erstellten Studie „Treibhausgasneutrales Rheinland-Pfalz 2035/2040“ zur Ermittlung von sektorspezifischen Treibhausgasemissionsgrenzen sowie mit Blick auf die positive Entwicklung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Beide Studien zeigen: Treibhausgasneutralität in Rheinland-Pfalz bis 2040 ist möglich.

Dazu Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie die Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt: „Jetzt muss der herausfordernde Weg weiter konsequent beschritten werden, auf den sich Rheinland-Pfalz schon lange gemacht hat. Der Ministerrat hat nun weitere wichtige Weichen für die Zukunft gestellt.“

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Mainz, 16.10.2023