Seit dem 1. September 2023 gibt es eine Inklusionsabteilung bei der Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK). Im Aufgabenbereich der Straßenreinigung säubern nun Mitarbeitende mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam die Innenstadt von achtlos weggeworfenem Müll. Die SK gehört damit zu den rund 140 Betrieben in Rheinland-Pfalz, die sich aktiv für mehr Inklusion einsetzen. Das Integrationsamt fördert das Projekt, welches das erste seiner Art bei der Stadt Kaiserslautern ist.
„Die SK möchte als Vorbild vorangehen und zeigen, dass Mitarbeitende mit und ohne Beeinträchtigung selbstverständlich als funktionierendes Team konstruktiv zusammenarbeiten. Inklusion soll dadurch nicht nur gedacht, sondern auch gelebt werden“, freut sich Bürgermeister und Werkdezernent Manfred Schulz. Inklusionsabteilung bedeutet, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigung in einem Team gleichwertig zusammenarbeiten. Bei der SK soll sich das Team aus vier Mitarbeitenden mit Beeinträchtigung und vier Mitarbeitenden ohne Beeinträchtigung zusammensetzen.
Die neue Inklusionsabteilung der SK ist aus dem Projekt „saubere Straßen – saubere Stadt“ entstanden. Es wurde vor etwa 25 Jahren gegründet, um Langzeitarbeitslosen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Nun wurde das Projekt erweitert, indem es ausdrücklich Menschen mit Beeinträchtigung miteinbezieht. „Wir möchten Menschen mit und ohne Beeinträchtigung einen Neuanfang in der Arbeitswelt ermöglichen. Dabei sorgt das Team weiterhin für eine saubere Innenstadt“, erklärt SK-Werkleiterin Andrea Buchloh-Adler. Für die Zukunft sei es denkbar, die Inklusionsabteilung auch auf andere Arbeitsbereiche der SK auszuweiten.
Für die Inklusionsabteilung müssen die Mitarbeitenden mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung einen GdB von mindestens 50 vorweisen oder mindestens einen GdB von 30 und gleichgestellt sein. Die einzige Voraussetzung ist, dass sie sich eigenständig im Straßenverkehr zurechtfinden. Bei gesundheitlichen oder individuellen Problemen können sich die Mitarbeitenden der Abteilung an einen Sozialpädagogen wenden. Außerdem achtet die SK natürlich darauf, dass die zu erledigenden Arbeiten für die Mitarbeitenden machbar sind und das Arbeitsziel somit erreicht wird.
Das Integrationsamt unterstützt und berät die SK beim Aufbau der neuen Abteilung. Durch die finanzielle Förderung werden sowohl das Gehalt als auch Arbeitsmittel bezuschusst, welche den Mitarbeitenden mit Beeinträchtigung gegebenenfalls zur Verfügung gestellt werden müssen. Des Weiteren behält sich das Integrationsamt auch ein Mitspracherecht bei der Einstellung vor. Langzeitarbeitslose Menschen mit und ohne Beeinträchtigung werden der SK durch das Jobcenter vermittelt.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 27.09.2023
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