Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat im Einzelrichterverfahren den 1. FC Kaiserslautern wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 71.900 Euro verurteilt. Davon dürfen bis zu 24.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Beim Einlaufen der Mannschaften auf Schalke kam es am 5. August 2023 im Fanblock des 1. FC Kaiserslauterns zum Zünden pyrotechnischer Gegenstände. Vor Beginn der zweiten Halbzeit wurden erneut pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, was zu einer Verzögerung des Wiederanpfiffs führte und nach Informationen des FC Schalke 04 ein Knalltrauma bei zwei Pressefotografen nach sich zog.
Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik und das Werfen von Gegenständen keinesfalls „Kavaliersdelikte“ sind, sondern Gefahren für andere Personen darstellen und daher nicht geduldet werden. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen. Gegen ermittelte Täter werden zudem Stadionverbote ausgesprochen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern
www.fck.de
Kaiserslautern, 26.09.2023
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