Justizminister Herbert Mertin wirbt für Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung des letzten Willens

Justizminister Herbert Mertin hat heute beim Tag der Altersvorsorge im Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern mittels einer Videobotschaft auf Fallstricke bei der Abfassung von Testamenten hingewiesen und für eine sichere Aufbewahrung des letzten Willens geworben.

Minister Mertin führte hierzu aus: „Nahezu jeder kann ein rechtswirksames Testament errichten. Es gibt lediglich ein paar grundlegende Punkte zu beachten. Wenn Sie sich an den Schreibtisch setzen, ein Blatt Papier zur Hand nehmen und in leserlicher und eindeutiger Form Ihre Wünsche per Hand niederlegen, machen Sie alles richtig. Bitte beachten Sie, dass Sie das Testament handschriftlich abfassen und unterschreiben. Nur so ist den gesetzlichen Formvorschriften genüge getan. Auch eine Datumsangabe ist sinnvoll, damit das Testament möglicherweise zeitlich von anderen Testamenten unterschieden werden kann. Auch körperlich eingeschränkte Personen können ein eigenhändiges Testament errichten. Sie dürfen nur nicht der Versuchung erliegen, ein vorformuliertes Testament zu unterschreiben oder sich die Hand führen zu lassen. Dann wäre das Testament formunwirksam und Ihr letzter Wille nicht umsetzbar.“

Zum möglichen Inhalt eines Testaments wies Minister Mertin darauf hin, dass das deutsche Erbrecht einen großen Gestaltungsspielraum eröffnet. Es ist zum Beispiel möglich, Vor- und Nacherbschaften anzuordnen, Auflagen zu erteilen, Teilungsanordnungen vorzunehmen oder eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Minister Mertin erklärte hierzu: „In manchen Fällen lassen sich die Vorstellungen des Erblassers nicht rechtswirksam umsetzen. So wurden manche Auflagen und Bedingungen in Testamenten von Gerichten als sittenwidrig und unwirksam eingestuft. Auch das verfassungsrechtlich verankerte Pflichtteilsrecht sollte man immer im Auge behalten. Daher lautet mein Rat: Sofern Sie unsicher sind, wie Sie mit Ihrem Nachlass umgehen sollen oder Unstimmigkeiten abzusehen sind, lassen Sie sich von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder in den Notariaten im Land beraten. Dies bietet Ihnen die Gewähr, dass Sie Ihren letzten Willen bestmöglich und rechtssicher umsetzen können.“



Abschließend warb Justizminister Herbert Mertin für die Möglichkeiten zur rechtsicheren Verwahrung: „Um sicherzustellen, dass ein von Ihnen angefertigtes Testament im Bedarfsfall auch tatsächlich aufgefunden wird, können Sie dieses bei den Amtsgerichten in Verwahrung geben. In diesem Fall wird im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer gespeichert, wo sich das Testament befindet. Dies führt nicht nur dazu, dass Ihr letzter Wille aufgefunden und später umgesetzt werden kann, sondern auch zu einer Beschleunigung des Nachlassverfahrens, da der Aufbewahrungsort unmittelbar feststeht.“

Information:

Der Südwestdeutsche Schlaganfall-, Neuro- und Geriatrietag im Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern findet dieses Jahr bereits zum 21. Mal statt. Im Rahmen einer sog. Hybridveranstaltung bilden sich am Vormittag ca. 500 Medizinerinnen und Mediziner durch Online- und Präsenzvorträgen zu rechtlichen, medizinischen und finanziellen Fragen der Altersvorsorge fort Die diesjährige Veranstaltung bietet medizinischem Fachpersonal am Nachmittag zudem ein Forum zum Austausch über die neuesten diagnostischen und therapeutischen Entwicklungen in den Fachgebieten „Schlaganfall, Neurodegenerative Erkrankungen und Multiple Sklerose“.

Die besondere amtliche Verwahrung ist ein Verfahren zur Verwahrung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten/Erbverträgen) beim Amtsgericht. Die besondere amtliche Verwahrung sichert die Testamente und Verträge vor Verlust und Verfälschung. Sie gewährleistet, dass sie im Erbfalle durch das Gericht eröffnet werden können. Notarielle Testamente und Erbverträge sind von der Notarin oder dem Notar nach den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes in amtliche Verwahrung zu geben, falls bei der Errichtung nichts Abweichendes bestimmt wurde. Eigenhändige Testamente können jederzeit in die amtliche Verwahrung gegeben werden. Notarielle Testamente und Erbverträge und bei Gericht hinterlegte eigenhändige Testamente werden automisch an das Zentrale Testamentsregister weitergeleitet.

Allgemeine Informationen zum Erbrecht können Sie der Broschüre des Ministeriums der Justiz entnehmen. Weitere Informationen zur Amtlichen Verwahrung finden Sie zum Beispiel beim Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz.

Quelle Text/Bild:
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (MJ)
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz

www.jm.rlp.de

Mainz, 20.09.2023