Illegale Ablagerungen: Ermessensmissbrauch bei der Kreisverwaltung?

Stellungnahme anlässlich des Artikel vom 16.09.2023: "Ein konstant hoher Aufwand"

Die Otterberger Stadtratsfraktion der Grünen greift die Kreisverwaltung wegen Verharmlosung und Untätigkeit in Sachen illegaler Ablagerungen auf dem Drehenthalerhof und Weinbrunnerhof in Otterberg scharf an.
Dass die Kreisverwaltung die Resolution der Stadt Otterberg für wirksame Maßnahmen gegen die illegalen Ablagerungen „grundsätzlich begrüßt“, ist ja grundsätzlich erfreulich. Weniger erfreulich ist aber die Tatsache, dass die zuständigen Abteilungen seit Jahren diese illegalen Ablagerungen als Ordnungswidrigkeit einordnen und die Staatsanwaltschaft dann auch zu keinem anderen Ergebnis kommen kann.
Seit Jahren ist die Kreisverwaltung nicht an vorhandenem Beweismaterial interessiert, sonst müsste sie längst erkennen, dass z.B. die seit 2018 angezeigten meterhohen illegalen Auf- füllungen und ihre Einplanierungen von Erdaushub und Bauschutt am Weinbrunnerhof als illegale Deponie zu werten sind. Bereits 2018 wurden über 200 LKW-Ladungen Dreck dort abgeladen und es geht bis heute immer so weiter. In den letzten Tagen wurden dort erneut rd. 40 LKW-Ladungen abgekippt! Der Verursacher ist bekannt. Die Kreisverwaltung teilte immer wieder mit, dass man die Arbeiten dort eingestellt habe und es auch keine Deponiegenehmigung gebe. Eine Schadstoffanalyse sei nicht notwendig, denn man wüsste woher das Material kommt. Das heißt: Die Kreisverwaltung verharmlost hier über Jahre nicht genehmigte umfangreiche Ablagerungen und duldet letztendlich weiterhin die Bildung illegaler Deponien. Das heißt, hier macht sich nicht nur der Verursacher strafbar, sondern durch Ermessensmissbrauch auch die Kreisverwaltung selbst.



Was den Drehenthalerhof betrifft, so ist dort z.B. seit 2013 die Auffüllung eines Gewässerbe- reiches bekannt. Immer wieder wird ungeprüfter Dreck und Bauschutt in diesen Bereich ge- fahren und das Bachtal aufgefüllt. Der Verursacher ist der Kreisverwaltung auch hier be- kannt.
Inwiefern wurde das der Staatsanwaltschaft gemeldet? Oder wurde dieser Vorgang ver- schwiegen?
Es gab verschiedene Vorfälle, wo sich der Verdacht aufdrängt, dass man aktiv wegschaut, statt aktiv zu handeln. Wäre es nicht Sache der Behörde von sich aus zu ermitteln und Be- weise zu sammeln?

Quelle Text/Bild:
Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Stadtrat Otterberg
im
KV Kaiserslautern
Trippstadter Straße 25
67605 Kaiserslautern

www.gruene-kl.de

Kaiserslautern, 21.09.2023