Verstöße gegen Fütterungsverbot von Tauben

Ordnungsamt leitet Verfahren gegen junge Frau ein

Über einen Zeitraum von mehreren Jahren hat eine junge Frau im Stadtgebiet regelmäßig verwilderte Haustauben gefüttert. Diese hat nun mit einem Bußgeld in vierstelliger Höhe zu rechnen. Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Kaiserslautern stellt die Fütterung von Tauben ein Verstoß dar, der mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belegt werden kann. Unter das Fütterungsverbot fallen auch Wildtiere einschließlich so genannter Neozoen, ursprünglich gebietsfremde Tiere, zu denen unter anderem die Waschbären gehören. Durch die Verordnung sollen mögliche Gefahren für Mensch und Natur eingedämmt werden.
Im vorliegenden Fall kam es aufgrund der Fütterungen insbesondere im Bereich der Mannheimer Straße zu einer Vielzahl von Beschwerden durch die dortigen Geschäftsinhaber, Immobilienbesitzer und Anwohner. Um Gebäudeschäden zu verhindern, mussten diese entsprechende Abwehrmaßnahmen gegen die Tauben ergreifen. Die dadurch entstandenen Kosten möchten die Betroffenen nun der Frau in Rechnung stellen. Nach ersten Angaben werden sich diese Forderungen im insgesamt fünfstelligen Bereich bewegen.



Wie die Ordnungsbehörde mitteilt, sei die nun überführte Frau leider kein Einzelfall. Aus falsch verstandener Tierliebe käme es immer wieder zu solchen Verstößen selbsternannter Tierschützerinnen und Tierschützer. „Unabhängig vom bestehenden Fütterungsverbot bitten wir darum, solche Fütterungen zu unterlassen“, so die Behörde. „Solches Verhalten ist kein Tierschutz, vielmehr vergrößert es nur häufig das Leid der Tiere!“. Speziell im Fall der Tauben gäbe es im Stadtgebiet zwei Taubentürme, wo die Population der Tiere durch Fütterung und Austausch der Taubeneier von der Taubenhilfe Kaiserslautern verantwortungsvoll kontrolliert wird.
Stattdessen führen die illegalen Fütterungen nicht nur zu Verschmutzungen an Gebäuden, sondern oftmals sogar zu Gesundheitsschäden bei den betroffenen Haustauben oder Wildtieren selbst. Werden die Tiere an Gewässern gefüttert, kann es dort zu einer Eutrophierung, einem Umkippen des Gewässers, kommen. Dieses wiederum kann zu Schädigungen bei Fischen und einheimischen Amphibien führen. Zusätzlich werden durch solche Fütterungen auch Ratten und andere Schadnager angelockt, deren Reproduktionsrate dann sprunghaft ansteigt.

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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 11.09.2023

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