Geteilte Mobilitätsangebote, wie z.B. E-Tretroller oder Fahrradvermietsysteme, nehmen in den Städten vermehrt Raum ein. Aus Sicht des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) bestand die Notwendigkeit, verbundweit für Kommunen mit Sharing-Angeboten einheitliche Regelungsmöglichkeiten, Grundsätze und Grundlagen zu schaffen. Angestrebt wird ein verbundweit möglichst einheitliches Vorgehen bei der Regulierung dieser Angebote, um den Anbietenden von Sharing-Mobilität und deren Nutzenden ein einheitliches Handlungsumfeld und empfohlene Handlungsweisen zu ermöglichen.
Ziel des Leitfadens ist der Erhalt eines geordneten Ortsbildes, Gewährleistung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum, definierte Standards sowie eine barrierefreie Teilhabe am Angebot.
Im VRN-Leitfaden werden anfangs die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Sharingangebote behandelt. Darauf aufbauend werden zu öffentlichen und privaten Mietradsysteme, Carsharing, E-Tretroller und E-Kraftroller Aussagen z.B. zur Verteilung, zur Flottengröße oder zu Abstellverbotszonen aber auch zu Lärm- und Umweltschutz oder Beschwerdemanagement sowie die Integration in den ÖPNV getroffen. Ergänzend enthält der Leitfaden auch einen Ausblick hinsichtlich möglicher anderer bzw. neuer Sharing-Angebote und Mobilstationen.
Der VRN-Leitfaden wurde in Abstimmung mit allen Aufgabenträgern und denjenigen Kommunen, in denen derzeit Sharing-Mobilität angeboten wird, erarbeitet.
Weitere Informationen und Inhalte unter: https://www.vrn.de/verbund/planung/leitfaeden/index.html
Foto: VRN
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Quelle Text/Bild:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
B1 3-5, 68159 Mannheim
www.vrn.de
Mannheim, 07.09.2023
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