Drei junge Männer angeklagt, Gegenstände auf die A 63 geworfen zu haben

Am frühen Sonntagmorgen, 11.09.2022, kurz vor 5 Uhr morgens, befuhr ein 25-jähriger Geschädigter mit einem Sattelzug die Bundesautobahn 63 in Fahrtrichtung Kaiserslautern. Als er sich der Brücke näherte, die die Gemeinden Bolanden und Marnheim miteinander verbindet, nahm er wahr, wie von dort ein Gitter auf die Fahrbahn flog. Der Geschädigte bremste, konnte dem Gitter aber nicht ausweichen, so dass dieses unter das Fahrzeug geriet und überrollt wurde. Der Fahrer blieb unverletzt, der Sattelzug nahezu unbeschädigt.

Die Ermittlungen sind nunmehr abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wirft zwei Heranwachsenden und einem Jugendlichen versuchte gefährliche Körperverletzung vor, ferner einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage zum Jugendschöffengericht Rockenhausen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatten die drei jungen Männer eine Warnbake und zwei Absperrgitter, jeweils aus Kunststoff, von der Straßenbaustelle in der Kaiserstraße in Marnheim mitgenommen. Aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses warf jeder von ihnen einen der drei Gegenstände von der Brücke und nahm dabei Verletzungen von Autofahrern in Kauf. Die Warnbake landete auf dem Grünstreifen neben der Fahrbahn Richtung Mainz, ein Gitter auf der Fahrbahn Richtung Mainz und das andere Gitter auf der Fahrbahn des Geschädigten Richtung Kaiserslautern. Zum Tatzeitpunkt war die A 63 wenig befahren.

Einer der drei machte von seinem Schweigerecht Gebrauch, die anderen beiden machten bestreitende Angaben zur Sache.

Das Jugendschöffengericht Rockenhausen hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.



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Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 19.07.2023