In den vergangenen Wochen häufen sich die Fälle versuchter Betrugsmaschen im angeblichen Namen des Zolls. Daher möchte der Zoll Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren, achtsam zu sein und im Zweifel bei der zuständigen Behörde nachzufragen.
Betrugsversuche können in verschiedenen Formen auftreten E-Mails mit angeblichen Rechnungen eines Versandhändlers oder einer Bank oder der sogenannte Enkeltrick – diese Betrugsmaschen sind vielen bekannt. Dabei nimmt mittlerweile auch die Zahl der Betrugsversuche im angeblichen Namen von Behörden weiter zu. Die Art und Weise, wie versucht wird, an Daten oder Geld potentieller Opfer zu gelangen, ist dabei vielseitig und kann von falschen SMS oder E-Mails über gefälschte Steuerbescheide bis hin zu Fake-Kontrollen reichen. Während sich gefälschte Nachrichten einfacher, in großer Menge und weitestgehend anonym versenden lassen, sind deutlich aufwendigere Betrugsversuche wie gefälschte Kontrollsituationen, in denen sich Personen als angebliche Bedienstete des Zolls oder anderer Behörden ausgeben, eher selten.
Sensibel für mögliche Situationen bleiben Der Zoll als Einnahmenverwaltung des Bundes, aber auch Kontrollorgan, wenn es um die Bereiche Verbrauchsteuern, mitgebrachte verbotene Gegenstände oder das Thema Schwarzarbeit geht, steht in seiner täglichen Arbeit häufig in Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Woran lässt sich also erkennen, ob eine E-Mail, ein Bescheid oder eine Kontrolle echt ist oder es sich unter Umständen um eine versuchte Abzocke handelt? Hier gilt es, sensibel auf Details zu achten: – Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Zoll niemals telefonisch, per E-Mail, per SMS o.ä. zugestellt, sondern aufgrund der Formvorschriften grundsätzlich per Briefpost. Auch im Rahmen von Kontrollsituationen, in denen vor Ort Steuern nacherhoben werden, wird neben einer Quittung ein Steuerbescheid erstellt und ausgehändigt. – Zahlungen können bar oder unbar entrichtet werden. Im Falle einer Überweisung fordert der Zoll nie zu Zahlungen über einen Prepaid-Zahlungsdienstleister oder zu Zahlungen in Form einer Krypto- oder in anderer Währung auf. Unbare Zahlungen sind ausnahmslos auf Konten der Bundeskasse bei der Deutschen Bundesbank zu leisten. Der Zoll unterhält keine Konten bei anderen Banken als der Bundesbank. Konten bei der Deutschen Bundesbank haben alle eine deutsche IBAN, die mit DE beginnt.
Im Zweifelsfall zuerst weitere Informationen einholen Wer sich mit Erhalt einer E-Mail, eines Briefs oder in einer Situation unsicher ist, ob eine Betrugsmasche vorliegen könnte, kann sich telefonisch an die zuständige Dienststelle wenden. Informationen zu möglichen Betrugsmaschen und deren Erkennungsmerkmalen finden sich zudem auf www.zoll.de. Die Zollbehörden haben ein starkes Interesse daran, dass niemand durch betrügerische Fälschungen geschädigt wird. Wir bitten daher jede Empfängerin und jeden Empfänger, die oder der auch nur einen geringen Verdacht hat, dass mit einem Bescheid einer Zollbehörde oder einer Kontrollsituation „etwas nicht stimmen könnte“, unbedingt Kontakt mit dem Zoll aufzunehmen.
Der Zoll empfiehlt ferner, sich an die Polizei zu wenden, da es nicht selten um strafbare Handlungen geht. Bitte beachten Sie, dass sich die Ermittlungsansätze reduzieren, je mehr Zeit zwischen Erhalt des Schreibens und dem Stellen einer Strafanzeige verstreicht.
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Kaiserslautern, 07.07.2023