Südwestpfalz – Öffentlichkeitsfahndung nach drei Jugendlichen

Mit einer Öffentlichkeitsfahndung wenden sich die Staatsanwaltschaft Zweibrücken und die Kriminalinspektion Pirmasens an die Bevölkerung und bitten um Hinweise zu drei Jugendlichen. Sie stehen im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Raubes und Körperverletzungen. Die Taten ereigneten sich im Frühsommer des vergangenen Jahres (2022). Die Tatorte liegen in den Bereichen Rieschweiler-Mühlbach und Pirmasens-Nord/Bibermühle. Die zwei Jungen und ein Mädchen könnten damals etwa 15 Jahre alt gewesen sein (das Mädchen eventuell etwas älter).
Bislang konnten die Personalien der beiden Jungen und des Mädchens nicht ermittelt werden. Die Polizei fragt deshalb: Wer kennt einen oder mehrere der beschriebenen Jugendlichen? Wer kann Hinweise auf ihren Namen, ihren Wohnort oder die Schule geben, die sie besuchen?
Die beiden männlichen Personen sind etwa 15 Jahre alt, haben kurze dunkle Haare und eine stämmige Statur. Zur fraglichen Zeit war einer etwas größer (circa 1,60 Meter) als der andere (circa 1,50 Meter). Beide sprachen Hochdeutsch ohne erkennbaren Dialekt und waren Raucher.
Auffallendes Merkmal bei einem der Jungen ist eine sogenannte Hasenscharte an der rechten Oberlippe sowie ein schiefer Zahn und eine Zahnlücke oben rechts, die eventuell auf eine verheilte Gaumenspalte hindeuten könnten. Der zweite Junge hat ein auffälliges Muttermal an der rechten Wangenseite. Er hatte ein silbernes iPhone bei sich, das sich in einem schlechten Zustand befand, sowie ein metallenes Klappmesser.



Das Mädchen wird auf 15 bis 17 Jahre geschätzt. Im Sommer 2022 hatte sie schulterlange schwarze Haare und war mit etwa 1,70 Meter die größte der drei Jugendlichen. Auch sie sprach Hochdeutsch. Das Mädchen war dunkel bis schwarz gekleidet und hatte eine schwarze Umhängetasche bei sich.
Die Fotos der gesuchten Jugendlichen sind auf der Fahndungsseite der Polizei Rheinland-Pfalz im Internet unter https://s.rlp.de/WGEgD veröffentlicht.
Die Kriminalpolizei Pirmasens nimmt alle Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 06331 520-0 entgegen.
Hinweis für die Presse: Die richterliche Anordnung zur Öffentlichkeitsfahndung umfasst nicht die Veröffentlichung in Radio, Fernsehen und den sozialen Medien allgemein. Die Polizei weist gemäß der Verfügung hiermit ausdrücklich darauf hin. |erf


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Kaiserslautern, 06.07.2023