Wer kennt es nicht: den Diebstahl der Handtasche mit Schlüsseln und Papieren, ein durch Unachtsamkeit verlorener Schlüsselbund oder das plötzliche Zufallen der Haustür. Ein verlorener Schlüssel kann besonders für Bewohner von Mehrfamilienhäusern erhebliche Folgen haben. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) informiert, wie sich Wohnungsbesitzer und Mieter im Schadensfall bestenfalls verhalten, um Konflikte und Kosten zu minimieren.
Mieter sollten den Vermieter und – im Falle des Verlustes des Haupteingangsschlüssels – die Hausverwaltung bestenfalls umgehend über das Schadensereignis informieren und gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen; auch die Kontaktaufnahme mit der eigenen Privat-Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Der Wohnungsschlüssel ist Besitz des Wohnungseigentümers, er darf zwischen dem Austausch des kompletten Schlosses oder der Neuanfertigung eines einzelnen Schlüssels entscheiden. Gleiches gilt bei einer Wohnungsübergabe, wenn Schlüssel nicht mehr auffindbar sind und der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Schlüsselanzahl zum Auszugstermin nicht aushändigen kann. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.: „Von Vermieterseite ist es unzulässig, mit einem Passus im Mietvertrag die Kosten für die Auswechslung eines Schlosses pauschal auf den Mieter zu übertragen. Vielmehr sind Auswirkung und potentielle Gefahr des Schlüsselverlustes entscheidend. Kann der Mieter etwa durch Zeugenaussagen oder Vorzeigen der Ausweisdokumente plausibel nachweisen, dass für das Mietobjekt keinerlei Gefährdung droht – etwa dann, wenn nur ein einzelner Schlüssel ohne Papiere oder Ausweisdokumente abhandenkam – muss der Mieter für den Austausch der Schließanlage nicht aufkommen.“ Er hat somit nur dann die Kosten zu tragen, wenn er einen derartigen Nachweis eben nicht erbringen kann, beziehungsweise durch eine mögliche Rückverfolgbarkeit von Identität und Wohnort (etwa durch mitverlorene Ausweispapiere) eine Gefahr für die Mietsache existiert. Zweifelt der Vermieter an den Aussagen seines Mieters und kommt dessen private Haftpflichtversicherung für den Schaden nicht auf, muss er die Kosten für den Austausch der Schließanlage selbst übernehmen oder rechtliche Schritte gegen seinen Mieter einleiten.
Deutlich größer sind die finanziellen Folgen bei einem Verlust des Hauseingangsschlüssels. In diesem Fall können die Kosten für den Austausch der Schließanlage und Schlüssel für alle Wohnparteien schnell einige tausend Euro betragen. Um diese Gefahr zu vermeiden, unterstreicht der VDIV-RPS die Wichtigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes, denn die Hausratversicherung haftet nur, wenn der persönliche Schlüssel (und nicht der des Mieters) verloren wurde; selbst die private Haftpflichtversicherung springt beim Verlust des Schlüssels einer Schließanlage nicht automatisch ein. Der Abschluss einer Schlüssel-Zusatzversicherung zahlt sich aus. Sie kostet jährlich nur wenige Euro, bei einer Selbstbeteiligung im Schadensfalle lassen sich die Kosten sogar weiter senken. Ein weiterer Tipp des VDIV-RPS rund um das Thema Schlüssel: Fällt die Wohnungstür einmal zu, der Schlüssel befindet sich in der Wohnung und der Zweitschlüssel ist nicht zur Hand, sollten Betroffene aus Panik nicht sofort den erstbesten Schlüsseldienst aus dem Internet kontaktieren. Axel Ewen: „Der ein oder andere Anbieter nutzt eine derartige Notsituation richtig aus. Um nicht in die Kostenfalle zu tappen, empfehlen wir, sich für den Ernstfall die Telefonnummer eines bekannten Schlüsseldienstes aus der Nachbarschaft bereitzuhalten und im Handy abzuspeichern. Natürlich kann man diesbezüglich auch bei der zuständigen Hausverwaltung oder dem Hausmeister Auskunft erhalten. Diese arbeiten tagtäglich mit Schlüsseldiensten zusammen und können meist zuverlässige Firmen aus der Nähe empfehlen.“
Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. g
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Kaiserslautern, 26.06.2023