Die Polizei informiert über neue Betrugsmasche

Am Sonntagmittag meldete sich eine Frau aus dem Stadtgebiet bei der Polizei und gab an, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Die 36-jährige bot nach eigenen Angaben einen Fön auf einer Kleinanzeigen-Plattform im Internet zum Verkauf an. Kurz darauf meldete sich ein Interessent und wollte das Gerät für 450 Euro kaufen. Der unbekannte Käufer bat darum, den Kauf mittels der Funktion „sicheres Bezahlen“ abzuschließen. Die Verkäuferin stimmte zu und leitete so den Verkauf ein. Dann erhielt sie eine E-Mail der vermeintlichen Verkaufsplattform. Die Frau folgte einem darin aufgeführten Link. Auf einer Internetseite gab sie ihre Kreditkartendaten an. Das ermöglichte dem Täter eine Abbuchung von 4.000 Euro vorzunehmen. Als der Betrug aufflog, erstattete die 36-Jährige sofort eine Anzeige bei der Polizei.

Augen auf beim Verkauf! Vorsicht vor Betrug im Internet!

Kleinanzeigen-Plattformen im Internet bieten für Bezahlvorgänge die Funktion „sicheres Bezahlen“ an. Die Funktion ist einfach: Der Käufer zahlt den Kaufbetrag an einen von dem Portal beauftragten Zahldienstleister, welcher den Betrag zunächst sicher verwahrt. Nachdem der Käufer den Erhalt der Ware bestätigt hat erfolgt über den Zahldienstleister die Auszahlung an den Verkäufer. Seit Einführung dieser Funktion häufen sich auch die Betrugsanzeigen. Durch die vermeintlichen „Käufer“ werden Phising-Nachrichten verschickt, die den Nachrichten der Verkaufsplattform täuschend ähnlich sind. In der Regel bekommen die Verkäufer einen Link geschickt, der sie zu einer Internetseite der Täter führt. Den Betrug merken ihre Opfer zunächst nicht. Sie werden auf der Internetseite aufgefordert, sich mit Ihren Kreditkartendaten oder Bankdaten zu verifizieren. Die hierüber erlangten Daten werden von den Betrügern direkt für andere Käufe oder Überweisungen genutzt.

Lassen Sie sich nicht täuschen! Informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite der Verkaufsplattformen über die Funktion „sicheres Bezahlen“. Klicken Sie in E-Mails nicht auf unbekannte Links und geben Sie Ihre Zahlungsdaten nicht unbedarft weiter. Im Zweifel verkaufen Sie den Artikel lieber nicht! |kfa




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Kaiserslautern, 28.06.2023