DFB verhängt Geldstrafe gegen den FCK

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 8.100 Euro belegt. 2.700 Euro kann der FCK für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen einsetzen.
Beim Auswärtsspiel beim SV Darmstadt 98 am 18. März 2023 sowieso bei den Heimspielen gegen den 1. FC Heidenheim am 01. April 2023 und gegen den Hamburger SV am 15. April 2023 kam es zum Zünden von Pyrotechnik und dem Werfen von Gegenständen.
Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik und das Werfen von Gegenständen keinesfalls „Kavaliersdelikte“ sind, sondern Gefahren für andere Personen darstellen und daher nicht geduldet werden. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen. Gegen ermittelte Täter werden zudem Stadionverbote ausgesprochen.



Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern

www.fck.de

Kaiserslautern, 23.06.2023

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