Vorsicht bei Online-Geschäften!

Wer auf Online-Verkaufsplattformen unterwegs ist, sollte bei Käufen oder Verkäufen die Bezahlungsmethode sicherheitshalber genau prüfen. Diese Erfahrung musste nun auch eine Frau aus der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg machen.
Die 46-Jährige hatte in einem Kleinanzeigen-Portal Nagellacke inseriert. Daraufhin meldete sich vergangene Woche eine Kauf-Interessentin. Man einigte sich, und die Unbekannte gab vor, die Bezahlung über das Security-Pay-System des Portals getätigt zu haben.
Als kurz darauf bei der 46-Jährigen eine E-Mail mit einem Link einging, der zur Bestätigung der Zahlung angeklickt werden sollte, dachte sich die Frau nichts dabei. Sie klickte die Verlinkung an und wurde zu einer Seite weitergeleitet, auf der sie dann aufgefordert wurde, ihre Kreditkartendaten anzugeben. Auch dieser Forderung kam die 46-Jährige nach – immer noch in dem Glauben, dass alles mit der Kaufabwicklung für die Nagellacke zu tun habe.



Statt Geld zu erhalten, musste die Frau allerdings jetzt feststellen, dass von ihrem Konto ein vierstelliger Betrag abgebucht wurde. Offenbar war sie auf eine gezielt übermittelte Phishing-Mail hereingefallen, und die Absender nutzten die angegebenen Bankdaten, um an das Geld der 46-Jährigen zu kommen. Deshalb unser Tipp: Bei Internet-Geschäften und Online-Bezahlungen besser genau prüfen, ob die Abläufe seriös sind und wem Sie Ihre Bankdaten zur Verfügung stellen. |cri


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Kaiserslautern, 07.06.2023