Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FCK im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 19.700 Euro belegt.
Von der Strafe kann der FCK einen Betrag von bis zu 6.350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 3. März 2023 wurden im Gästeblock 31 pyrotechnische Gegenstände gezündet. In der 31. Minute wurde aus dem Gästebereich ein Feuerzeug in Richtung eines Spielers geworfen. Darüber hinaus wurde in der 48. Minute des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 17. Februar 2023 ein Rauchtopf entzündet.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern
www.fck.de
Kaiserslautern, 07.06.2023
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