Sogenanntes „Movie Money“, also Filmgeld, hat sich ein Mann aus dem Stadtgebiet unterjubeln lassen. Als der 50-Jährige am Samstag in einer Bäckerei seine Einkäufe damit bezahlen wollte, fiel die Fälschung auf. Die Verkäuferin, die den vermeintlichen 20-Euro-Schein entgegennahm, bemerkte, dass es kein echter Geldschein ist, und wies den Kunden darauf hin. Der Mann bezahlte anschließend seine Brötchen mit einem „richtigen“ Schein und ging dann zur Polizei, um das Falschgeld zu melden. Gegenüber den Beamten gab er an, nicht mehr zu wissen, wo und von wem er den falschen Zwanziger erhalten hatte. Die Ermittlungen laufen.
Bei dem sogenannten „Movie Money“ handelt es sich um nachgemachte Geldscheine, die ursprünglich als Requisiten im Theater oder bei Filmproduktionen dienten. Leider kommen sie seit einigen Jahren immer wieder auch im „normalen Leben“ in den Umlauf und werden von Betrügern im Zahlungsverkehr benutzt – beliebt sind dabei insbesondere Veranstaltungen mit viel Trubel, oder Bezahlsituationen, bei denen es schnell gehen muss. Denn: Das Filmgeld sieht nur auf den ersten Blick echt aus. Auf den zweiten Blick kann man die Fälschungsmerkmale deutlich erkennen. Unter anderem sind die nachgemachten Scheine in der Regel kleiner als echte, bestehen aus anderem Papier – und fühlen sich deshalb auch anders an – haben keine Wasserzeichen und tragen Aufdrucke wie zum Beispiel „Prop Copy“ oder „This is not legal. It is to be used for motion props“, was so viel heißt wie: „Dies ist nicht legal. Es ist für den Gebrauch als Filmrequisite.“
Deshalb: Nehmen Sie sich beim Geld immer Zeit für diesen wichtigen „zweiten Blick“, um Geldscheine, die Sie erhalten, auf ihre Echtheit zu prüfen! Die klassischen Merkmale dabei sind unter anderem das Papier, auf dem das Geld gedruckt ist, das Wasserzeichen, das Hologramm, der Sicherheitsfaden und die eingearbeiteten Farbveränderungen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank unter: https://s.rlp.de/0NXwq
Wer allerdings zu spät bemerkt, dass er Falschgeld in der Tasche hat, sollte sich gleich an die Polizei wenden, denn damit ist nicht zu spaßen. Wer Fälschungen weiterverwendet und verbreitet, macht sich strafbar. |cri
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Kaiserslautern, 09.05.2023