„Das Verbot einer Doppelnutzung auf Hühner-Auslaufflächen hat zurecht für viel Unmut und Unverständnis gesorgt. In Zukunft ist beides möglich: Frische Eier und grüner Strom! Es ist gut und richtig, dass die Kommission unsere Forderung endlich aufgegriffen hat und das Ende der unnützen Regelung nun eingeleitet hat. Demnach dürfen künftig Photovoltaikanlagen auf Hühnerauslaufflächen aufgestellt werden, ohne dass die Eier der Hühner ihr Freiland-Zertifikat verlieren. Wenn wir es mit der Energiewende ernst meinen, müssen wir auch die Rahmenbedingungen für den Bau von Photovoltaik so einfach wie möglich gestalten,“ so äußert sich Christine Schneider (EVP, CDU) zum Durchführungsgesetz zur Änderung der Vermarktungsnormen für Eier, welches die Europäische Kommission vorgelegt hat.
Das Durchführungsgesetz der Europäischen Kommission zur Änderung der Vermarktungsnormen für Eier tritt automatisch in Kraft, wenn das Europäische Parlament oder die Mitgliedstaaten keinen Einspruch einlegen.
„Es war nicht nachvollziehbar, wieso eine Doppelnutzung bisher nicht möglich war. In diesem Fall profitieren die Hühner sogar von der zusätzlichen Einrichtung von PV-Anlagen, die als Unterstand dienen können und Schutz vor Sonne sowie Greifvögel bieten können,“ erklärt Schneider. „Es ist ein großer Erfolg, dass die Kommission es am Ende eingesehen hat und wir uns mit unserer seit langem verfolgten Initiative durchsetzen konnten.“
Christine Schneider MdEP
Europabüro
Quelle Text/Bild:
Europabüro Christine Schneider (MdEP) – Europäisches Parlament
Europabüro:
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Neustadt, 27.04.2023