Eine Ladendiebin ist am Montag in verschiedenen Supermärkten aufgefallen. Und nicht nur aus diesem Grund wird gegen die 34-Jährige jetzt strafrechtlich ermittelt. Schon gleich am Morgen noch vor 8 Uhr wurde die Frau in einem Supermarkt am Stiftsplatz dabei erwischt, dass sie sich in den Verkaufsräumen bei Obst und Süßigkeiten illegal bediente. Mitarbeiter beobachteten, wie die 34-Jährige Trauben und Schokolade vor Ort aß. Als das Personal die Frau darauf ansprach, stellte sich heraus, dass sie nicht vorhatte, die Sachen zu kaufen, beziehungsweise zu bezahlen, denn außer 30 Cent hatte die 34-Jährige kein Geld bei sich. Weil sie auch keine Ausweispapiere dabei hatte, wurde die Polizei hinzugezogen. Die Beamten nahmen die Frau mit zur Dienststelle, wo sie über ihren Fingerabdruck identifiziert werden konnte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte die 34-Jährige wieder gehen. Allerdings wiederholte sich die Szenerie am Nachmittag – diesmal allerdings in einem Supermarkt in der Augustastraße. Auch hier berichteten Mitarbeiter, dass die Frau Nahrungsmittel aus der Auslage genommen und im Markt verzehrt hatte. Die „Reste“ legte sie in anderen Auslagen wieder ab. Als sie den Kassenbereich passierte, ohne etwas zu bezahlen, wurde die 34-Jährige angesprochen und aufgehalten. Auch diesmal führte sie keinerlei Bargeld mit sich. Sie verweigerte auch jegliche Angaben zu ihrer Person oder zur Sache.
Wieder wurde sie von der Streife mitgenommen. Diesmal stellten die Beamten bei ihr noch eine Jacke der örtlichen Verkehrsbetriebe fest. Darauf angesprochen, räumte die 34-Jährige ein, das Kleidungsstück ebenfalls gestohlen zu haben. Weitere Angaben, wann und wo, machte sie aber nicht. Die Jacke wurde sichergestellt und das bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren um die neuen Informationen ergänzt.
Zufallsfund am Rande: Während des Einsatzes in der Augustastraße wurde die Streife auf ein iPhone aufmerksam, das am Treppenabgang des Parkplatzes zur Barbarossastraße hin im Gebüsch lag. In der Hülle des Smartphones befand sich ein Geldschein. Es ist also davon auszugehen, dass das Telefon verloren wurde. Wem es gehört, ist unklar. Das Handy wird ans Fundbüro abgegeben und kann dort vom rechtmäßigen Eigentümer – bei entsprechendem Nachweis – abgeholt werden. |cri
Quelle:
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Kaiserslautern, 14.04.2023
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