Wasserstoff: ZAK appelliert zusammen mit VKU und GGSC an die Politik

Wasserstoff als Energieträger ist in aller Munde – und steht deshalb auch seit einigen Jahren auf der Agenda der ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern. Die Umsetzung der bereits fertigen Pläne verzögern sich jedoch. Denn trotz unzähliger Förderprogramme fällt die ZAK bislang durch das Raster. Und muss befürchten, dass die Pläne weiter „verwässert“ werden. Jetzt hat Vorstand Jan Deubig die Initiative ergriffen und an verschiedene Bundesminister sowie die im Bundestag vertretenen Fraktionen appelliert, grünen Wasserstoff aus biogenen Abfällen auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) anzurechnen. Unterstützt wird Deubig dabei vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Berliner Anwaltskanzlei GGSC.

Schon vor mehr als 150 Jahren hat der französische Schriftsteller Jules Verne in seinem Roman „Die geheimnisvolle Insel“ prophezeit: „Das Wasser ist die Kohle der Zukunft.“ Gestern wie heute gilt das gleiche Prinzip. Wasser wird durch elektrischen Strom „zerlegt“. Die so erzeugten Elemente Wasserstoff und Sauerstoff werden in Energie umgewandelt. Jan Deubig betont, dass diese Technologie auch in der Abfallwirtschaft mehr und mehr an Bedeutung gewinnen könnte.

Als Unternehmen der Kommunalwirtschaft würde die ZAK gerne den selbst erzeugten erneuerbaren Strom aus abfallstämmiger und nachhaltiger Biomasse nutzen, um zukünftig netzdienlich grünen Wasserstoff zu erzeugen. Dieser soll als Beitrag zum Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft und der Sektorenkopplung in der firmeneigenen Schwerlastlogistik eingesetzt werden. Deubig ist erstaunt darüber, dass grüner Wasserstoff aus biogenen Abfällen nicht auf die TGH-Quote anrechenbar sein könnte. Grund zur Sorge bereite ihm die bevorstehende Novelle der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung zur Umsetzung der delegierenden Rechtsakte der EU in nationales Recht, „in der die Regelungen zum grünen und orangenen Wasserstoff ins Leere laufen könnten“, so Deubig. Aufgrund einer Bundestagsinitiative waren diese zuletzt in das Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeflossen.



Strittig ist bisher, ob Wasserstoff aus biogenen Abfällen als grüner Wasserstoff, also als treibhausgasneutraler Kraftstoff, zu werten ist. In diesem Fall müsste die Regierung die Anrechnung auf die THG-Quote ermöglichen. Dies würde die Erzeugung und Nutzung wirtschaftlich machen. Deubig, der Wasserstoff seit Jahren als regionale Zukunfts-Initiative vorantreibt, hofft darauf, diese formaljuristische Hürde überwinden zu können: „Wir haben sehr gute Argumente, aber manchmal wünsche ich mir in der Politik ein bisschen mehr Pioniergeist.“

Die ZAK erzeugt als Rückgrat der regionalen Energie- und Wärmewende mit ihrem Biomasseheizkraftwerk aus Altholz, Biobrennstoff sowie Bio- und Deponiegas bereits jetzt beträchtliche Mengen an Strom und Wärme. Die Stromerzeugung beträgt jährlich rund 18,2 Millionen Kilowattstunden. Bei der Fernwärme waren es zuletzt 52,8 Millionen Kilowattstunden. Die ZAK verbraucht nur rund 35 Prozent des Stroms und drei Prozent der Wärme selbst. Die übrige Energie wird in das Strom- beziehungsweise Fernwärmenetz eingespeist und versorgt die Menschen mit umweltfreundlicher Energie. Dadurch sei die ZAK, so Deubig, „ein wichtiger Teil der Energieversorgung in Kaiserslautern“. Insgesamt spart die ZAK am Standort durch die Deponiegasverwertung, die Produktion von grüner Energie und die CO2-Bindung aus Kompostprodukten knapp 37.000 Tonnen CO2 ein.

Quelle Text/Bild:
Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern – gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern (ZAK)
Kapiteltal
67657 Kaiserslautern

www.zak-kl.de

Kaiserslautern: 14.04.2023