Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge benötigen einen Versicherungsschutz – ansonsten dürfen sie im Straßenverkehr nicht benutzt werden. Dieser Schutz muss alljährlich erneuert, sprich: bezahlt, werden. Dann erhält man das jeweils für ein Jahr gültige Versicherungskennzeichen. Dieses hat jedes Jahr eine andere Farbe. Seit dem 1. März 2023 sind die Kennzeichen schwarz; die grünen Schilder aus dem vergangenen Jahr sind nun nicht mehr gültig.
Am Mittwoch entdeckte eine Streife in der Altenwoogstraße ein Kleinkraftrad, an dem gut erkennbar ein grünes Versicherungskennzeichen montiert war. Eine Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer ergab: Das Mofa ist nicht zugelassen. Gegen den Halter wird nun wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz strafrechtlich ermittelt.
Ganz ohne Versicherungskennzeichen war ein E-Scooter-Fahrer am Mittwochabend im Geranienweg unterwegs. Eine Streife stoppte den jungen Mann und unterzog ihn einer Kontrolle. Dabei stellten die Polizisten bei dem 25-Jährigen dann auch noch drogentypische Auffälligkeiten fest. Einen Urintest lehnte er zunächst ab, willigte dann aber doch ein und wurde dafür zur nächsten Dienststelle gebracht. Der E-Scooter wurde deshalb an die Freundin des Mannes übergeben, die den Roller nach Hause schob.
Auf den 25-Jährigen kommt noch mehr Ärger zu: Weil der Test positiv auf eine Betäubungsmittel-Stoffgruppe reagierte, musste sich der Mann auch eine Blutprobe entnehmen lassen. Gegen ihn wird nun wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz sowie wegen Fahrens unter Drogeneinfluss ermittelt, möglicherweise kommt noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzu. |cri
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Kaiserslautern, 09.03.2023