Die Polizei ermittelt gegen einen 45-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung, weil er am Donnerstagabend seine Lebensgefährtin mit Fäusten und einer Kehrschaufel geschlagen haben soll. Zum Schutz der Frau verfügten die Beamten ein Kontakt- und Annährungsverbot gegen den Mann.
Um 22:30 Uhr meldete eine Zeugin der Polizei, dass es in einer Wohnung im Stadtgebiet „hoch hergehe“. Eine Polizeistreife rückte aus und traf den 45-Jährigen und seine Lebenspartnerin an. Beide waren alkoholisiert. Der Mann hatte eine Atemalkoholkonzentration von 1,3 Promille. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen schlug er seine Partnerin unter anderem mit einer Kehrschaufel. Die 43-Jährige hatte deutlich sichtbare Verletzungen im Gesicht. Der Mann musste die Beamten zur Polizeidienststelle begleiten. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen den 45-Jährigen leiteten sie ein Ermittlungsverfahren ein.
Sie sind Opfer eines Übergriffs oder häuslicher Gewalt geworden? Der soziale Nahraum ist ein geschützter Bereich, in dem jeder Mensch Sicherheit, Geborgenheit und Vertrauen erwartet. Wird dieser Lebensraum verletzt, kann dies für die Betroffenen schwerwiegende psychische und physische Folgen haben. Gewalt im sozialen Umfeld darf als Problem weder verschwiegen noch bagatellisiert werden, denn auch die Privatsphäre ist kein rechtsfreier Raum. Die Menschenwürde bleibt auch in Ehe und Familie oder anderen Wohn- und Lebensgemeinschaften das wichtigste Grundrecht. Dabei ist es ganz unerheblich, wie alt die Menschen sind und in welcher Beziehung sie zueinander stehen. Wenn Sie Opfer oder Zeuge von Gewalt geworden sind, wenden Sie sich an die Polizei! Wir schützen Sie und können dazu Täter für mehrere Tage aus der Wohnung verweisen. Hilfsangebote und Informationen finden Sie auch unter www.polizei-beratung.de. |erf
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Kaiserslautern, 10.03.2023