Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Vorläufiges Endergebnis des Hauptzollamts Saarbrücken

Saarbrücken/Saarland/Rheinland-Pfalz (ots)

Bei den heutigen Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind im Saarland und südlichen Rheinland-Pfalz bis zu den Abendstunden bereits 125 Arbeitgeber überprüft und knapp 250 Arbeitnehmer*innen vor Ort zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt worden. Kontrolliert wurden beispielsweise Gastronomie- und Friseurbetriebe, der Einzelhandel, Spielotheken sowie Nagelstudios.

Am Abend sind bereits die ersten Ermittlungen eingeleitet worden. Nach den bisherigen Auswertungen und aufgrund der gemachten Angaben der befragten Arbeitnehmer*innen ergaben sich bisher folgende Verdachtsmomente:  In 8 Fällen besteht der Verdacht, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde  In 11 Fällen besteht der Verdacht der Schwarzarbeit  3 Arbeitnehmer*innen wurden vorläufig festgenommen, da der Verdacht besteht, dass sie sich unerlaubt in Deutschland aufhalten  Bei 2 Arbeitnehmer*innen besteht der Verdacht des Sozialleistungsmissbrauchs  10 Arbeitgeber*innen stehen im Verdacht gegen die Stundenaufzeichnungspflicht verstoßen zu haben  Bei 3 Arbeitgeber*innen wurden Verstöße gegen die Handwerksordnung festgestellt

Die Maßnahmen des Hauptzollamts Saarbrücken wurden durch Kräfte der Finanzämter und Handwerkskammern unterstützt.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmer*innen der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung. Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig beziehungsweise gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.



Zusatzinfo:

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk. Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern. Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Saarbrücken über 5.000 Verfahren wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzt ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit. Dazu führt die FKS ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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Quelle Text/Bild:
Hauptzollamt Saarbrücken
Dienststellenschlüssel 9300
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken

www.zoll.de

Kaiserslautern, 10.03.2023