Am Samstag, 04.03.2023, gegen 09:45 Uhr wurde ein 59-jähriger Mann in der Ludwigstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen, nachdem er zuvor mit einem E-Scooter fuhr. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass an dem E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Zudem war der Mann mit 0,78 Promille alkoholisiert. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Am Samstag, 04.03.2023, gegen 12:08 Uhr wurde eine 45-jährige Frau in der Richard-Wagner-Straße einer Kontrolle unterzogen, nachdem sie zuvor mit einem E-Scotter fuhr. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass an dem E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Zudem stand die Frau unter dem Einfluss von Betäubungsmittel. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Mehrere Strafverfahren wurden gegen die Frau eingeleitet.
Am Sonntag, 05.03.2023, gegen 01:50 Uhr wurde ein 26-jähriger Mann in der Mainzer Straße mit seinem PKW einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Am Sonntag, 05.03.2023, gegen 01:54 Uhr wurde ein 22-jähriger Mann in der Bahnhofstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen, nachdem er zuvor mit einem E-Scooter fuhr. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann mit 0,90 Promille alkoholisiert war. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Am Sonntag, 05.03.2023, gegen 02:10 Uhr wurde ein 24-jähriger Mann in der Raiffeisenstraße mit seinem PKW einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann mit 2,15 Promille alkoholisiert war. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Am Sonntag, 05.03.2023, gegen 03:39 Uhr wurde ein 30-jähriger Mann mit seinem PKW in der Barbarossastraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann mit 0,56 Promille alkoholisiert war. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.|wey
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Kaiserslautern, 05.03.2023