Betrug bei der Wohnungssuche – vierstelligen Betrag überwiesen

Auf der Suche nach einer Wohnung ist eine 42-jährige Frau Opfer eines Betrugs geworden. Sie hatte über ein Onlineportal eine Wohnung gesehen, die sie gerne mieten wollte. Über einen Messengerdienst einigte sich die 42-Jährige mit dem vermeintlichen Makler über die Zahlung von zwei Monatsmieten Kaution plus Nebenkosten im Voraus. Nachdem die Frau den Betrag überwiesen hatte, meldete sich der Makler erneut und verlangte nun einen weiteren vierstelligen Betrag, da die Frau die Wohnung möbliert mieten wollte. Nachdem die 42-Jährige auch diesen Betrag gezahlt hatte, brach der Kontakt ab. Auch die Internetseite der vermeintlichen Maklerfirma war deaktiviert. Die Polizei warnt: Werden Sie misstrauisch bei auffällig niedrigen Preisen für inserierte Wohnungen und Häuser. Leisten Sie niemals Vorkasse: Zahlen Sie erst, wenn Sie die Wohnung gesehen und einen Mietvertrag unterschrieben haben. Überprüfen Sie im Zweifel die Seriosität eines Maklers. In Deutschland benötigt ein Makler einen Maklerschein.



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Quelle Text:
Polizeipräsidium Westpfalz
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67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 13.02.2023