Wer Opfer von Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung wird, kann bei der Online-Wache der Polizei nun auch digital eine Strafanzeige erstatten. Seit Jahresbeginn werden elf Bundesländer die bisher in Kooperation betriebene Online-Wache aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz als bundesweite Online-Anzeige nutzen. Dem Freistaat Sachsen oblag es, als Verantwortlicher des Themenfeldes „Recht und Ordnung“ im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) die Leistung Online Anzeige als „Eine-für-Alle“-Lösung umzusetzen.
„Mit der Online-Anzeige wird eine stark nachgefragte Leistung für Bürgerinnen und Bürger digital bereitgestellt. Als Verantwortlicher für die bundesweite Umsetzung der Online-Anzeige stützt sich der Freistaat nach Analyse aller verfügbaren Systeme unter Federführung der sächsischen Polizei auf das sehr erfolgreiche System der beiden Länder Saarland und Rheinland-Pfalz statt aufwändig etwas Neues zu entwickeln. Länderübergreifend effizient und ressourcenschonend zusammenzuarbeiten, war unser Ziel und ist ganz im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Prof. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung und CIO des Freistaates Sachsen. Um diese Leistungen zu entwickeln und zu betreiben, standen insgesamt 9,51 Millionen Euro Konjunkturmittel des Bundes bereit, von denen lediglich 5,7 Millionen Euro in Anspruch genommen wurden. „Um Leistungen aus dem Online-Zugangsgesetz umzusetzen, können nur dann Bundesmittel abgerufen werden, wenn mindestens neun Bundesländer für ein Vorhaben kooperieren. Dass es bei der Online-Anzeige bisher sogar elf Länder sind, zeigt, wie wir erfolgreich digitale Standards schaffen können“, so Popp.
Im Zuge der OZG-Bereitstellung wurde die Online-Anzeige während der vergangenen Monate entsprechend den Anforderungen aus der neuen Nutzungsgemeinschaft weiterentwickelt. Der saarländische Innenminister Reinhold Jost unterstreicht: „Die Bereitstellung der Online-Wache für andere Bundesländer als „Eine-für-Alle“-Lösung sprach bereits für die hohe Qualität unseres Systems. Dennoch war es mir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wichtig, die Online-Anzeigeerstattung weiter zu vereinfachen. So konnten im Bereich der Barrierefreiheit deutliche Verbesserungen erreicht werden, exemplarisch ist hier eine Vorlesefunktion zu nennen. Zudem werden alle seitens der Bürgerinnen und Bürger erfassten Informationen datenschutzkonform und sicher übertragen.“
Digitalisierungsstaatssekretär und CIO des Landes Rheinland-Pfalz, Fedor Ruhose: „Die Online-Wache kommt in Rheinland-Pfalz und dem Saarland bereits seit 2018 erfolgreich zum Einsatz. Für eine bürgernahe und moderne Polizei, die auch digital erreichbar ist, leistet die Online-Wache einen wichtigen Beitrag. Wir freuen uns, dass nun noch mehr Bürgerinnen und Bürger die weiterentwickelte Lösung nutzen können. Für die technische Umsetzung und den Betrieb der Online-Wache wurde mit dem rheinland-pfälzischen Landesbetrieb Daten und Information (LDI) ein starker Partner für die Polizeiorganisationen in Deutschland beauftragt.“
Die Weiterentwicklung der Online-Wache im Rahmen der OZG-Leistung Online-Anzeige ist ein länderübergreifendes Kooperationsprojekt, das durch das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport federführend und durch das Landespolizeipräsidium Saarland fachlich verantwortet wird. Als Grundlage für die Projektarbeit hatte das Saarland mit dem Freistaat Sachsen im Juli 2022 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die technische Projektverantwortung liegt in Rheinland-Pfalz: Als zentraler technischer Dienstleister wird der rheinland-pfälzische Landesbetrieb Daten und Informationen (LDI) die Online-Wache interessierten Bundesländern zur Nutzung bereitstellen, die fachtechnische Betreuung erfolgt durch das rheinland-pfälzische Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik.
Das OZG-Kooperationsprojekt kann zudem für ein öffentliches Projekt mehrerer Länder als vorbildlich herausgehoben werden: Es wurde sowohl budgettreu als auch mit einer Projektlaufzeit von nur sechs Monaten zügig umgesetzt.
Nachdem die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen wurden, werden fortan elf Bundesländer – Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – eine einheitliche technische Lösung als Bürgerservice im Bereich der Strafanzeige anbieten. Weitere drei Bundesländer haben zwischenzeitlich Interesse an dem Einsatz der OZG-Leistung Online-Anzeige geäußert.
Quelle Text/Bild:
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Mainz, 23.01.2023