Weil er Alkohol getrunken hatte und sich nicht sicher war, ob er noch Auto fahren darf, hat sich ein Mann am Sonntagmorgen bei der Polizei gemeldet. Kurz nach 6 Uhr kam der 33-Jährige zur Dienststelle in der Logenstraße und bat um einen Atemalkoholtest. Damit bewies der Mann aus dem Landkreis Birkenfeld, dass er ein recht gutes „Bauchgefühl“ hat, denn das Testgerät zeigte einen Wert von 0,57 Promille. Ihm wurde deshalb der Fahrtantritt untersagt. Den Fahrzeugschlüssel hatte der 33-Jährige schon zuvor in dem Lokal, in dem er sich aufgehalten hatte, abgegeben. Er versprach, sich in einigen Stunden wieder zu melden, um seine Verkehrstüchtigkeit zu testen, bevor er losfährt. Leider nicht so umsichtig war ein Mann aus dem Stadtgebiet, den eine Polizeistreife in der Nacht zu Montag aus dem Verkehr ziehen musste. Bei einer Kontrolle auf der B270 gegen 3 Uhr fiel den Beamten die Alkoholfahne des VW-Fahrers auf. Ein Atemtest bescheinigte dem 45-Jährigen einen Alkoholpegel von 2 Promille. Der Mann musste deshalb sein Auto stehen lassen und zwecks Blutprobe mit zur Dienststelle kommen. Ihm blüht nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Doch nicht nur das: Weil der 45-Jährige schon seit über einem Jahr seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, aber lediglich über eine Fahrerlaubnis aus Südosteuropa verfügt, wird nun auch wegen des Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen ihn ermittelt.
Ihren Führerschein vorläufig abgeben musste am Sonntagabend auch eine 25-jährige Frau aus dem Stadtgebiet. Sie war einer Streife kurz vor halb neun in der Rummelstraße aufgefallen, weil sie mit ihrem Pkw entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fuhr. Als sie die Frau kontrollierten, stellten die Polizisten drogentypische Auffälligkeiten fest. Erste Tests vor Ort erhärteten den Verdacht. Die 25-Jährige musste deshalb für eine Urinprobe mit zur Dienststelle kommen – auch dieser Test reagierte positiv, weshalb der Frau schlussendlich auch noch eine Blutprobe entnommen wurde. Eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss ist der 25-Jährigen sicher. Ob auch eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzukommt, hängt vom Ergebnis der Blutuntersuchung ab. |cri
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Kaiserslautern, 23.01.2023