In einem Schreiben an eine 59-Jährige forderte ein angeblicher Obergerichtsvollzieher 900 Euro, ansonsten sei eine Freiheitsstrafe fällig. Schnell war klar: Hier handelt es sich um Betrug. Auch wenn der Brief einen offiziellen Anschein erweckte, so stellte sich die Frau die berechtigte Frage: Warum sollte bei mir gepfändet werden? Der genaue Blick auf den „Pfändungsbeschluss“ verriet: Der Betrag sollte auf ein ausländisches Konto überwiesen werden. Auch das war verdächtig: Warum auf ein ausländisches Konto? Die 59-Jährige wandte sich an die Polizei. Die Beamten haben die Ermittlungen nach dem Absender aufgenommen. |erf
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Kaiserslautern, 17.01.2023