Der Bundeshaushalt sieht im Jahr 2023 insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich für ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm XII (DS XII) vor. Hierbei werden Maßnahmen, die die Erhaltung des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt betreffen, mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Das förderpolitische Ziel ist insbesondere den Substanzerhalt und die Restaurierung national bedeutsamer oder kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler sowie historische Orgeln. Anträge hierzu müssen vom Projektträger ausgefüllt und an die jeweils zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Diese muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Das Ganze muss bis zum 31.03.2023 bei BKM eingegangen sein. Begonnene oder bereits abgeschlossene Maßnahmen und Projekte können jedoch nicht unterstützt werden. Eine Ko-Finanzierung kann anderweitig durch das Land, die Kommune, einer Stiftung, etc. erfolgen. Bundestagsabgeordnete haben zusätzlich die Möglichkeit Projekte zu unterstützen und können demnach die Möglichkeit einer Förderung erhöhen. „Kulturelles Erbe und kulturelle Vielfalt müssen wir weiterhin bewahren. Daher unterstütze ich gerne Programme aus meinem Wahlkreis. Mein Team und ich stehen dabei für weitere Informationen und Fragen jedem möglichen Antragsteller zur Verfügung“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves.
Quelle Text/Bild:
Wahlkreisbüro
Matthias Mieves, MdB
Schulstr. 5
67655 Kaiserslautern
www.matthiasmieves.de
Kaiserslautern, 16.01.2023
#spdkl #matthiasmieves #westpfalz #kaiserslautern #kaiserslauterngermany #Lautern #nachrichtenkl #ktown #klnews #pfalz #lautrer #lauterer