Mehr als ein Promille Alkohol hatte ein Autofahrer „intus“, den eine Polizeistreife am frühen Sonntagmorgen aus dem Verkehr gezogen hat. Als die Beamten den Mercedes gegen 6.20 Uhr in der Eisenbahnstraße stoppten, schlug ihnen die Alkoholfahne des Fahrers entgegen. Der 27-Jährige akzeptierte den angebotenen Atemtest – demnach lag sein Pegel bei 1,09 Promille. Der junge Mann musste daraufhin sein Auto stehen lassen und für die Entnahme einer Blutprobe mit zur Dienststelle kommen. Ihm wurde die Weiterfahrt ausdrücklich untersagt und vorsorglich die Fahrzeugschlüssel an die US-Militärpolizei übergeben.
Kurz zuvor hatte ein anderes Streifenteam in der Zollamtstraße einen jungen Autofahrer einer Kontrolle unterzogen. Der 20-Jährige war den Beamten kurz nach 6 Uhr auf dem Parkdeck einer Disco aufgefallen. Nachdem schon seine Atemluft nach Alkohol roch, bestätigte ein Schnelltest, dass der junge Mann unter Alkoholeinfluss steht: Das Testgerät zeigte einen Wert von 0,52 Promille an. Da für junge Fahrer die Null-Promille-Grenze gilt, wurde dem 20-Jährigen der Fahrtantritt untersagt. Er versprach, noch mehrere Stunden in seinem Pkw zu schlafen, bevor er sich ans Steuer setzt.
Etwas später am Sonntagvormittag fiel einer Streife in der Schneiderstraße ein E-Scooter auf, der ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war. Die Polizisten hielten den Rollerfahrer an und fragten ihn nach den Papieren. Der 19-Jährige gab an, den E-Scooter am Tag zuvor gekauft zu haben. Einen Versicherungsnachweis konnte er nicht vorlegen. Die Weiterfahrt wurde ihm deshalb untersagt und der Roller vorläufig sichergestellt. Auf den 19-Jährigen kommt nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz zu. Den Scooter kann er sich bei Vorlage eines Eigentumsnachweises sowie der Zulassung und Versicherung wieder bei der Polizei abholen. |cri
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Kaiserslautern, 09.01.2023