Über drei Millionen Euro stellten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den Selbsthilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der pauschalen Förderung im Jahr 2022 zur Verfügung. Insgesamt erhielten vier Selbsthilfekontaktstellen, 27 Selbsthilfeorganisationen und rund 440 Selbsthilfegruppen finanzielle Unterstützung. Sie sichert die Basisfinanzierung der ge-sundheitsbezogenen Selbsthilfe, beispielsweise für Büroausstattung, Telekommunikation und Raumkosten. Zusätzlich flossen weitere Fördermittel im Rahmen der kassenindividu-ellen Förderung an die Selbsthilfe. Die Selbsthilfekontaktstellen im Land dienen als Anlauf-punkte für Selbsthilfegruppen und ihre Mitglieder. Sie unterstützen unter anderem bei der Beantragung der Fördermittel.
Die GKV in Rheinland-Pfalz fördert die Selbsthilfe im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung, in die alle Krankenkassen nach ihrem Versichertenanteil einzah-len. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung in Rhein-land-Pfalz übernimmt auch 2023 wieder die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Wichtig ist zudem die Antragsfrist: Selbsthilfegruppen können noch bis zum 28. Februar Anträge für die Pauschalförderung 2023 stellen. Gruppen, die sich aktuell erst gründen, können auch im laufenden Jahr 2023 einen Antrag zur Gruppenneugründung stellen.
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SEKIS Trier, Telefon: 0651 / 14 11 80
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Kaiserslautern, 06.01.2023