Am Mittag des Neujahrstages wurde durch Kräfte der Polizeiautobahnstation Kaiserslautern an der Anschlussstelle KL-Centrum der BAB 6 eine stationäre Kontrollstelle eingerichtet. Da alle Beamte bereits nach kurzer Zeit durch arbeitsintensive Maßnahmen gebunden waren, wurde die Kontrolle nach etwa einer Stunde wieder beendet. Das beeindruckende und teilweise auch erschreckende Resultat dieser kurzen Kontrollzeit waren zwei Fahrzeugführer unter Betäubungsmitteleinfluss, ein illegal getuntes Fahrzeug sowie drei geringfügige Verstöße gegen die StVO.
Bereits nach wenigen Minuten fiel ein durch Drogen beeinflusster Pkw-Fahrer auf. Zunächst freute sich dieser darüber, dass bei einem durchgeführten Atemalkoholtest kein Restalkohol festgestellt wurde. Verwunderung und Erleichterung konnte der Fahrzeugführer nicht verbergen, als das Display des Testgerätes 0,00 Promille anzeigte. Die unmittelbar darauffolgende Überprüfung hinsichtlich einer Betäubungsmittelbeeinflussung endete jedoch anders. Ein freiwillig durchgeführter Urintest fiel positiv auf THC aus. Ungeniert gestand der Pkw-Fahrer ein regelmäßig Cannabis zu konsumieren.
Nahezu zeitgleich wurde ein weiterer Fahrzeugführer kontrolliert, bei dem ebenfalls körperliche Auffälligkeiten den Verdacht einer Drogenbeeinflussung nahelegten. Dieser Verkehrsteilnehmer war jedoch nicht kooperativ, äußerte mehrfach seinen Unmut über die polizeiliche Kontrolle und lehnte einen Urintest ab.
Den Personen wurde eine Blutprobe entnommen. Die toxikologische Untersuchung des Blutes wird Aufschluss über den Grad der Beeinflussung geben. Die Führerscheine wurden präventiv sichergestellt, die Weiterfahrt vorerst untersagt. Beide müssen mit einem Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Zudem werden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Entscheidung, ob den Personen die Fahrerlaubnis entzogen wird, obliegt der Fahrerlaubnisbehörde. Das Ergebnis der Blutuntersuchung ist auch hierbei ein bedeutsamer Faktor.
Bei der Überprüfung der Verkehrssicherheit eines weiteren Pkw mussten unzulässige Modifikationen festgestellt werden. In den Frontscheinwerfern waren für den Straßenverkehr nicht genehmigte LED-Leuchtmittel verbaut. Die Leuchtintensität war so hoch, dass andere Verkehrsteilnehmer auch bei Tageslicht extrem geblendet wurden. Andere Teile der Frontbeleuchtung waren hingegen durch eine schwarze Folie verdunkelt. Manipulationen an lichttechnischen Fahrzeugeinrichtungen können nicht nur zu einer erheblichen Gefährdung von anderen Personen führen sondern auch eine Eigengefährdung zur Folge haben. Infolge der rechtwidrigen Veränderungen ist die Betriebserlaubnis des Pkw erloschen.
Für den Tuning begeisterten Pkw-Besitzer war die Fahrt an dieser Stelle beendet. Erst wenn die illegalen Umbauten wieder zurück gebaut worden sind und durch die Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis erteilt worden ist, darf der Pkw wieder im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden. Auch diesem Verkehrsteilnehmer droht nun neben einem Punkt in Flensburg ein Bußgeld im dreistelligen Bereich.
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Kaiserslautern, 02.01.2023